Wie viel darf ich als Rentner hinzuverdienen? (Flexi-Rente)
Das Wesentliche zusammengefasst
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jeder Rentner, der die Regelaltersgrenze erreicht hat (mit der Vollendung des 67. Lebensjahres) kann grundsätzlich uneingeschränkt hinzuverdienen
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jüngere Rentner müssen ein paar Regeln beachten
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für jüngere Rentner, gibt es einen Hinzuverdienst-Deckel
Wie viel darf ich als Rentner hinzuverdienen? – die Flexi-Rente
Grundsätzlich gilt, wer die sogenannte Regelaltersgrenze (mit der Vollendung des 67. Lebensjahres) erreicht hat und von der gesetzlichen Rentenversicherung Rente bezieht, kann uneingeschränkt hinzuverdienen.
Die Flexi-Rente bezieht sich auf Rentner, die früher als vorgesehen in Rente gehen müssen oder wollen. Erstens sollen Rentner nach dem Renteneintritt mehr Geld von ihrer Nebentätigkeit im Portemonnaie behalten können. Zweitens sollen diejenigen mehr Rente bekommen, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten. Und drittens soll es leichter werden in den Vorruhestand zu gehen.
Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht (also vor dem 67. Lebensjahr gesetzliche Renten bezieht), darf im Jahr nicht mehr als 6.300 € verdienen. Wenn man mehr als 6.300 € pro Jahr hinzuverdient, werden 40 % des über 6.300 € gehenden Betrages durch 12 geteilt und auf die Rente angerechnet. Somit wird weniger Rente ausbezahlt (siehe Rechenbeispiel von Oma Frieda).
Übersteigt das Einkommen des Hinzuverdienstes zusammen mit der gekürzten Rente das höchste Einkommen, das der Rentner in den vergangenen 15 Jahren hatte, gibt es einen Hinzuverdienstdeckel. Dieser ist logischerweise von Rentner zu Rentner unterschiedlich. Der Verdienst, der über dem früheren Einkommen liegt, wird komplett auf die Rente angerechnet.
Wer länger als die sogenannte Regelaltersgrenze arbeiten, also später in den Ruhestand gehen will als vorgesehen, der hat keine Nachteile. Im Gegenteil, dessen Rente erhöht sich.
Ein Beispiel von Rentnerin Oma Frieda
Oma Frieda hat einen Brutto-Rente von 12.000 € pro Jahr. Sie ist früher in Rente gegangen und hat aber jetzt einen Nebenjob in einer Kuchenmanufaktur. Sie verdient pro Jahr 9.000 € hinzu. Jetzt fragt sie sich, wie viel von diesem Nebenjob ihr von ihrer Rente abgezogen wird.
Bruttorente: 12.000 € im Jahr
Hinzuverdienst: 9.000 € pro im Jahr
Verdienst über der Grenze: 9.000 € – 6.300 € = 2.700 €
40% von 2.700 € = 1.080 €
Rentenkürzung: 1.080 € / 12 = 90 € im Monat
Oma Frieda wird also durch ihren Nebenjob 72 € weniger Rente im Monat ausbezahlt. Aber nur, da sie früher als gedacht in den Ruhestand gegangen ist. Wäre sie in wie geplant, also mit 67, in Rente gegangen, müsste sie keine Rentenkürzung wegen ihres Nebenjobs hinnehmen.
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