Wie hoch sind die Kosten in meiner Rentenversicherung?
Das Wesentliche zusammengefasst
- Kosten in einer Rentenversicherung sind viel zu hoch
- die hohen Kosten fressen die mageren Zinsen auf
- der wesentliche Teil der Kundengelder werden in schlecht verzinsten Staatsanleihen und marode Bankdarlehen gesteckt
Wie hoch sind die Kosten meiner Rentenversicherung?
Wie hoch sind die Kosten in meiner Rentenversicherung? Die Rentenversicherung hat in den allermeisten Fällen eine sehr hohe Kostenstruktur. Von dem einzuzahlenden Betrag werden Abschluss- und Verwaltungskosten abgezogen. Nicht selten liegen diese, je nach Vertrag und Abschlusszeitpunkt bei bis zu 20 % Abschluss- und Verwaltungskosten. Es verbleibt, nach Abzug der Kosten, der sogenannte Sparanteil, der dann garantiert verzinst wird.
Bei Altverträgen vor 2008 wurde ein Garantiezins versprochen, bei dem der Kunde gar nie genau wusste, wie viel von seinem Beitrag überhaupt garantiert verzinst wird. Seit 2008 müssen die Versicherer ihre Kosten über das Produktinformationsblatt ausweisen. Somit ist im Vergleich zu alten Verträgen vor 2008 zumindest offengelegt, welche Kosten der Vertrag beinhaltet und vor allem wie hoch sie sind. Jedoch muss man kritisieren, dass die Versicherung über die jährlich neu festzulegenden Überschüsse genug Spielraum hat, um an der Kostenschraube zu drehen.
Die Abschlussprovision hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren auf 2,5 % der Summe aller eingezahlten Beiträge für die komplette Laufzeit gedeckelt. Diese werden in den ersten 5 Jahren von den Beiträgen abgezogen. Dennoch betrug die Abschlusskostenquote im Jahr 2015 4,9 % der eingezahlten Summe.
Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat in ihrem Map-Report festgestellt, dass Versicherer nach wie vor bei den Verwaltungskosten kräftig zugreifen. Einige wenige Unternehmen nehmen sich 0,8 % pro Jahr und andere über 10 % jährliche Verwaltungsgebühren vom eingezahlten Beitrag. Besonders hoch sind die Gebühren bei älteren Verträgen. Die Ratingagentur Assekurata hat 30 Lebensversicherer unter die Lupe genommen und ausgerechnet, wie viel Nettoverzinsung nach Kosten bei Neuverträgen ab 2019 wirklich übrig bleiben. Das Ergebnis war erschreckend. Von den versprochenen 0,9 % Garantiezins bleiben beim Durchschnitt aller Rentenversicherungen gerade einmal 0,14 % pro Jahr. Bei einigen Versicherungen liegt die garantierte Auszahlungssumme am Ende der Laufzeit sogar unter den eingezahlten Beiträgen. Somit schwindet der letzte Funke an Hoffnung auf einen rentablen Versicherungsvertrag.
Was ist von der Überschussbeteiligung meiner Rentenversicherung zu halten?
Zu den garantierten Zinsen der Versicherer kommen noch die laufenden Überschüsse hinzu, der einmalige Schlussüberschuss und die Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Laufende Überschüsse
Die laufenden Überschüsse sind nicht garantierte Gewinnbeteiligungen der Versicherung und werden vom Versicherer jedes Jahr neu festgelegt und nicht garantiert. Sie bestehen aus Zins- und Kostenüberschüsse. Laut Lebensversicherungsreformgesetz von 2014 muss der Versicherer seine Kunden zu 90 % vom Zins- und Risikoüberschuss beteiligen und zu 50 % vom Kostenüberschuss.
Beteiligung an Bewertungsreserven
Auch die Beteiligung an den Bewertungsreserven sind unsicher. Denn dazu müssten die Versicherer die gut verzinsten alten Wertpapieren auflösen und durch aktuell schlecht verzinste ersetzen. Das träfe dann alle Kunden, deren Verträge noch laufen. Im Zweifelsfall prüft die Finanzaufsicht Bafin das Vorgehen. Fakt ist, dass in den letzten Jahren Kunden kaum oder gar nicht mehr an den Bewertungsreserven partizipiert haben. Eine Klage gegen die drastische Kürzung der Bewertungsreserven wurde vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Die Zinsüberschüsse dürften aufgrund der Nullzinsen weiter abschmelzen, so dass man nur von der garantierten Auszahlung ausgehen sollte. In einem Fall aus dem Jahr 2014 wurde einem Versicherungskunde die Beteiligung an den Bewertungsreserven sogar um 95 % reduziert mit dem Argument der Versicherung, sie hätte einen zusätzlichen Sicherungsbedarf. Der Lebensversicherer bekam vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht.
Schlussüberschüsse
Am Ende des Vertrages zahlt die Versicherung einen einmaligen Bonus, den Schlussüberschuss, deren Höhe sie aber selbst bis zum Ende des Vertrages festlegen kann. Die Versicherung hat somit freie Hand.
Lohnt sich die Kündigung meiner Rentenversicherung?
Immer mehr Versicherungskunden stellen ihre abgeschlossenen Rentenversicherungen in Frage. Zu Recht? In jedem Fall. Denn wagt man einen Blick in die Rückkaufswert-Tabelle stellen die Sparer fest, dass ihr Guthaben in den allermeisten Fällen unter ihrer bisherigen Einzahlung liegt. Der Rückkaufswert ist das Guthaben, dass man bei Kündigung ausbezahlt bekommt. Viele Kunden haben derartige Verträge in der Vergangenheit unterschrieben, ohne je selbst nachgerechnet zu haben. Mit fatalen Folgen. Die Aussage der Versicherungsvertreter, „Wenn Du kündigst, machst Du Verlust!“ hat einige Kunden in der Vergangenheit abgeschreckt, den Vertrag wirklich prüfen zu lassen.
Diese Aussage der Versicherungsbranche stimmt so nicht. Denn der Verlust erfolgt nicht durch Kündigung sondern bereits bei Abschluss. Denn schon vom ersten eingezahlten Euro zieht die Versicherung Abschlussprovisionen und Verwaltungsgebühren ab. Ob sich eine Kündigung lohnen kann, hängt nicht davon ab, wie lange ein Vertrag schon läuft, sondern von seiner Restlaufzeit. Es ist absolut entscheidend, ob bereits anderweitig sinnvoller angelegt werden kann.
Status Quo: Wie viel Zinsen bringt meine Rentenversicherung?
Wie hoch sind die Kosten in meiner Rentenversicherung? Zunächst muss anhand der persönlichen Zahlen aus dem Vertrag berechnet werden, wie hoch die bisherige Verzinsung des Vertrages ist. Das gilt sowohl für den Zeitraum von Beginn bis zum Datum der aktuellen Prüfung als auch von Beginn bis zum Ablauf. Sollte eine Dynamik mit eingebaut sein oder zwischenzeitlich Beiträge reduziert, erhöht oder beitragsfrei gestellt worden sein, dann wird die Rechnung etwas komplizierter und aufwendiger. Die Versicherung verzinst den Sparanteildes Kunden mit dem gesetzlichen Garantiezins.
Allerdings ist der Sparanteil nicht der Beitrag des Kunden, sondern der Beitrag abzüglich der Abschluss- und Verwaltungskosten. Diese betragen gesamt nicht selten bis zu 30 % der kompletten Prämie des Kunden. Hinzu kommen die Zins- und Kostenüberschüsse, die sich seit knapp 20 Jahren fast jedes Jahr verringern. Die Beteiligung an den stillen Bewertungsreserven wurden teilweise sogar ganz gestrichen. Am Ende der Laufzeit gibt es noch einen Schlussüberschuss, daraus ergibt sich dann die prognostizierte Ablaufleistung inklusive aller Überschüsse. Für den Kunden ist also am Ende entscheidend, was er insgesamt in den Vertrag einzahlt, welche Höhe der Versicherungsschutz beträgt und was er am Ende garantiert herausbekommt und wie hoch die Auszahlung mit Überschüssen ist. Die Realität zeigt, dass die garantierten Auszahlungen oftmals nur noch knapp über der Einzahlung sind.
Beispiel 1: Die Kündigung von Freds Rentenversicherung lohnt sich nicht
Wir nehmen an, Fred zahlt 150 € monatlich in eine Rentenversicherung über eine gesamte Laufzeit von 37 Jahren. Er befindet sich im 33. Jahr und hat noch 4 Jahre Restlaufzeit und stellt sich die Frage, ob sich der Ausstieg lohnt.
Er braucht das Geld in 4 Jahren für die Rückzahlung eines Darlehens. Da die Restlaufzeit von 4 Jahren sehr kurz ist für eine alternative bessere Anlage und bei einer Kündigung der Schlussüberschuss wegfallen würde, ist eine Kündigung voraussichtlich nicht ratsam, selbst wenn der Schlussüberschuss nicht mehr so hoch ausfällt.
Beispiel 2: Kündigung von Susis Rentenversicherung kann sich lohnen
Susi zahlt 150 € monatlich in eine Rentenversicherung über eine gesamte Laufzeit von 37 Jahren. Sie befindet sich im 13. Jahr der Einzahlung und hat bisher insgesamt 23.400 € einbezahlt bei einem aktuellen Rückkaufswert von 20.000 €. Die prognostizierte Ablaufleistung inklusive Überschüsse, also die Auszahlung der Versicherung laut aktueller Versicherungsmitteilung, beträgt 90.000 €.
Die Nettoverzinsung auf den eingezahlten Beitrag in diesen 37 Jahren würde 1,6 % pro Jahr betragen, wenn alles so weiterläuft wie bisher. Das ist nicht sehr üppig. Susi hat sich errechnet, dass sie mit ihren Sparprodukten auf einen Anlagehorizont von knapp 40 Jahren mindestens über der Inflationsrate von 2 % liegen muss, um wirklich was für ihre Altersvorsorge zu machen.
Bei Kündigung würde Susi einen kurzfristigen Verlust von 3.400 € realisieren. Das ist allerdings nur die eine Seite, denn auf einen Anlagehorizont von 24 Jahren, also der Restlaufzeit des Versicherungsvertrages, könnte sie ihr hart erarbeitetes Geld z.B. in einem breit gestreuten, konservativen Depot bestehend aus Fonds- oder ETFs rentabler anlegen. Sie kündigt somit die Rentenversicherung. Innerhalb von rund 6 Wochen ist der Rückkaufswert von 20.000 € auf Ihrem Konto. Sie ist ein sehr konservativer Anleger und wählt daher eine ruhige Variante eines Fonds-Depots. Mit diesem Depot ist sie im Sondervermögen vor einer Bankenpleite oder der Insolvenz ihrer Versicherung geschützt.
Die 150 € monatlich könnte Susi in das Depot mit ansparen. Bei einer angenommenen Wertentwicklung von 5 % pro Jahr nach Fondskosten über die Restlaufzeit von 24 Jahren, entstünde ein Fondsguthaben von rund 146.000 € vor Steuer.
Daraus ergibt sich einen Differenzgewinn von über 50.000 € netto im Verhältnis zur alten Rentenversicherung – bei gleichem Geld und gleicher Zeit.
Praxistipp für Besitzer von Rentenversicherungen
Jeder Rentenversicherungskunde sollte seinen Vertrag auf den Prüfstand stellen. Denn die hohen Kosten, das schwache Neugeschäft der Versicherer, die hohen Kündigungszahlen und die Niedrigzinspolitik geben den meisten Policen den Rest und machen die Nettoverzinsung auf den eingezahlten Beitrag mehr als unattraktiv. Nachrechnen sollten man in jedem Fall.