Wie kann ich meine Lebensversicherung steuerlich absetzen?
Das Wesentliche zusammengefasst
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alle vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sind Vorsorgeaufwendungen und bis zu einem bestimmten Betrag absetzbar
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meistens ist dieser Betrag aber durch andere Versicherungen schon ausgeschöpft
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Vorsorgeaufwendungen sind nicht zu vergleichen mit den abzugsfähigen Aufwendungen für Altersvorsorge
Wie kann ich meine Lebensversicherung steuerlich absetzten?
Wie kann ich meine Lebensversicherung steuerlich absetzen? – Alle Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, können in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Allerdings nur bis zu einem abzugsfähigen Höchstbetrag von 1.900€ pro Jahr bei Angestellten, Beamten und Rentnern und 2.800€ bei Selbständigen. Meist sind die Beträge aber schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung, Risiko-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ausgeschöpft. Somit ist der verbleibende Abzugsspielraum sehr begrenzt und in der Praxis meist nicht mehr relevant.
Nicht zu verwechseln sind die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen mit den deutlich höher abzugsfähigen Aufwendungen für die Altersvorsorge. Denn hier können Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerke, zur landwirtschaftlichen Alterskasse und für eine Rürup-Rente abgesetzt werden. Die Höchstbeträge lagen im Jahr 2019 bei 24.305€ für Ledige und bei 48.610€ für Verheiratete. Diese Beträge steigen jedes Jahr. Im Jahr 2019 sind 88% des eigenen Beitrages absetzbar und ab 2025 100%. Gleichzeitig gilt ab 2040 eine 100%-ige Besteuerung der gesetzlichen Renten und der Rürup-Rente.
Einzelnachweise
https://www.lohnsteuer-kompakt.de
https://www.finanzen.de/altersvorsorge/