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Wie versteuere ich meine Lebensversicherung bei einmaliger Auszahlung?

Das Wesentliche zusammengefasst

Wie versteuere ich meine Lebensversicherung bei einmaliger Auszahlung?

Wie versteuere ich meine Lebensversicherung bei einmaliger Auszahlung? Die Besteuerung von Lebensversicherungen ist abhängig von dem Datum, wann diese abgeschlossen wurden.

Professor Money mit Lupe
Die Besteuerung von Lebensversicherung ist abhängig vom Datum, wann diese abgeschlossen wurde.

Steuerliche Betrachtung bei Vertragsabschluss bis 31.12.2004

Die einmalige Auszahlung von Kapitallebensversicherungen ist steuerfrei, solange sie vor dem dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Weiterhin ist zu beachten, dass der Vertrag für eine steuerfreie Auszahlung mindestens 12 Jahre gelaufen sein muss und mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden. Alle Verträge die unter 12 Jahren ausbezahlt werden unterliegen der Abgeltungssteuerpflicht von pauschal 25 % vom Gewinn. Rund 28 % beträgt die Steuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Steuerliche Betrachtung bei Vertragsabschluss ab 01.01.2005

Die einmalige Auszahlung von Kapitallebensversicherungen ist zu 50 % der Erträge steuerpflichtig mit dem dann geltenden persönlichen Einkommenssteuersatz im Rentenalter. Die Vertragslaufzeit muss mindestens 12 Jahre betragen und der Versicherungsnehmer mindestens 60 Jahre alt sein (bei Neuverträgen ab 2012 beträgt das Mindestalter für die steuerbegünstigte Auszahlung 62 Jahre). Alle Verträge die unter 12 Jahren ausbezahlt werden unterliegen der Abgeltungssteuerpflicht von pauschal 25 % vom Gewinn. Knapp 28 % beträgt die Steuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Beispiel einer Auszahlung für Verträge ab 2005

Einzahlung30.000 €100 € x 12 Monate x 25 Jahre
Auszahlung vor Steuer40.000 €Bruttoauszahlungsbetrag
Gewinn10.000 €Auszahlung - Einzahlung
Gewinn steuerfrei5.000 €Verträge ab dem 1. Jan. 05
Gewinn steuerpflichtig5.000 €Verträge ab dem 1. Jan. 05
Auszahlung nach Steuer38.500 €5.000 € x angenommener, persönlicher Steuersatz 30 %

Praxistipp für die einmalige Auszahlung von Lebensversicherungen

Professor Money - Daumen nach oben
Ein Fonds-Entnahme-Plan ist die flexibelste Form der Rente

Eine Lebensversicherung sollte immer einmalig ausgezahlt werden, selbst wenn der Vertrag vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurde. Dies ist auch bei Rentenversicherungen der Fall. Denn um im Ruhestand flexibel zu bleiben, ist eine tägliche Verfügbarkeit des Vermögens notwendig. Die einmalig ausgezahlte Summe kann dann über einen Entnahme-Plan verrentet werden. Bei der Verrentung sollte man die kostengünstigen und flexiblen Varianten betrachten. Die beste Möglichkeit ist ein Fonds- oder ETF-Auszahlplan mit oder ohne Kapitalerhalt.