Wie beantrage ich Rente?
Das Wesentliche zusammengefasst
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für jede Art von Rente muss man einen Antrag stellen
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empfehlenswert sind 3 Monate vor Rentenbeginn
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die Rente kann bis zu 3 Monate rückwirkend beantragt werden
Wie beantrage ich Rente? Notwendige Daten
Um bei der Deutschen Rentenversicherung die gesetzliche Altersrente beantragen zu können, braucht man folgende Daten und Dokumente. Aber erst einmal sollte man wissen, welche Rente man beantragen will, denn es gibt verschiedene Arten. Im Folgenden behandeln wir die gängigste, also die Altersrente.
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Ihre Rentenversicherungsnummer
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Personendokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in Kopie)
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Wie ist man kranken- und pflegeversichert?
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Steueridentifikationsnummer (SteuerID)
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internationale Kontonummer IBAN und BIC
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Sind die Versicherungszeiten vollständig?
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Geburtsurkunden der Kinder – auch bei Vätern wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner
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Nachweise über Berufsausbildungen
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Wenn Bevollmächtigte da sind: schriftliche Vollmacht
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Falls Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
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Nachweise über Ausbildungszeiten
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Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit
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Nachweis über Geburtsdatum und gegebenenfalls die Geburtsurkunden der Kinder
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Lehrvertrag und Gesellen- oder Kaufmannsgehilfenbrief oder ähnliches – auch wenn die Lehre abgebrochen wurde oder man die Prüfung nicht bestanden hat
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bei Schwerbehinderung: den Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid
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bei Arbeitslosigkeit: den letzten Bescheid der Agentur für Arbeit
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bei Altersteilzeit: den Altersteilzeitvertrag und
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wenn man in der Rente etwas hinzuverdienen möchte: die Höhe des voraussichtlichen Verdienstes
Wie beantrage ich Rente? Rente rückwirkend beantragen
Ein Rentenantrag sollte 3 Monate vor Erreichen des bestimmten Alters bzw. dem geplanten Rentenbeginn gestellt und eingereicht werden.
Falls dies später passieren sollte, kann nicht garantiert werden, dass das Geld zum geplanten Rentenbeginn auch fließt. Die Rente wird aber rückwirkend gezahlt, maximal jedoch für 3 Monate. Stellt man den Rentenantrag später als 3 Monate nach Rentenbeginn, so wird die Rente erst ab Antragszugang gezahlt.