Wie viel Steuern muss ich auf meine Rente bezahlen?
Das Wesentliche zusammengefasst
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auf Renten muss man Einkommens- bzw. Lohnsteuer zahlen
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seit 2005 gilt die „nachgelagerte Besteuerung“ mit einer Übergangszeit von 35 Jahren
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Rente ist ab 2040 voll steuerpflichtig
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für alle, die bis 2039 in Rente kommen, gibt es Rentenfreibeträge
Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung?
Wie viel Steuern muss ich auf meine Rente bezahlen? Auf Renten muss man grundsätzlich Einkommens- bzw. Lohnsteuer zahlen. 2005 war der Startschuss für die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Das bedeutet, dass zunehmend die späteren Einkünfte aus jeglichen Renten versteuert werden müssen – die Übergangszeit für diese Gesetzesänderung beträgt 35 Jahre. Dafür wird zunehmend jeder Euro, welcher vor dem Renteneintritt für die Altersvorsorge aufgewendet wird, steuerfrei. D.h. wenn man jetzt etwas für seine Altersvorsorge macht, wird dies fast nicht besteuert. Die Renten aus diesen Verträgen müssen aber dann im Rentenalter voll versteuert werden. Wie viel hängt vom jeweiligen Alter ab, in dem man in Rente geht.
Bei Renten, die bis Ende 2005 begannen, wurden 50 % der Bruttorente als Einkommen versteuert. Nach 2005 erhöhte sich diese Besteuerung um 2 % pro Jahr. D.h. bei Rentnern, die im Jahr 2020 in Rente gehen, sind es somit 80 %. Nach 2020 erhöht sich dieser Prozentsatz nur noch um 1 % pro Jahr bis zum Jahr 2040. Dann ist die Rente voll einkommensteuerpflichtig ist.
nachgelagerte Besteuerung
Jahr des Rentenbeginns | So viel muss man von der Rente versteuern |
---|---|
vor 2006 | 50 % |
2010 | 60 % |
2011 | 62 % |
2012 | 64 % |
2013 | 66 % |
2014 | 68 % |
2015 | 70% |
2020 | 80 % |
Ab 2040 | 100 % |
Laut Deutscher Rentenversicherung ist in der Regel ist diese „nachgelagerte Besteuerung“ der Rente ein Vorteil. Denn die Beiträge zur privaten Altersvorsorge, egal welcher Art, verringern die Steuerbelastung während der Berufsjahre und der Zinseszins kann besser greifen. Wenn man später Rente bezieht, sind die Einnahmen als Rentner normalerweise geringer und somit auch der Steueranteil darauf.
Rentenfreibetrag
Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“ oder „Grundfreibetrag“.
Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn die Rente durch Rentenerhöhungen weiter steigt. Der Rentenfreibetrag lag im Jahr 2018 bei 9000 € plus 102 € Werbekostenpauschale pro Jahr. Wenn man über diesem Grundfreibetrag liegt, muss man eine Steuererklärung abgeben.
Einzelnachweise