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Kann ich mit 63 in Rente?

Das Wesentliche zusammengefasst

Wer kann mit 63 in Rente gehen?

Mehr als 30 % der gesetzlich Rentenversicherten gehen vorzeitig in den Ruhestand. Jedoch nur Rentner, die vor 1953 geboren wurden, konnten die „Rente mit 63“ erhalten.

Hat ein Arbeitnehmer mindestens 35 Beitragsjahre zusammen, kann er sich schon mit 63 in die Rente verabschieden – allerdings mit einer geringeren gesetzlichen Rente. Besser haben es Arbeitnehmer, die auf 45 Versicherungsjahre kommen. Sie dürfen ohne Abschläge früher in Rente. Allerdings nicht mit 63, sondern später: Für alle nach dem Jahr 1953 geborenen steigt das Renteneintrittsalter schrittweise auf 65 an. Dies hängt davon ab, wann man geboren wurde.

Abschlagsfrei in Rente

GeburtsjahrAltersgrenzeErreichen der Altersgrenze (Monat/Jahr)
195563 + 6 Monate07/2018 – 07/2019
195663 + 8 Monate09/2019 – 09/2020
195763 + 10 Monate11/2020 – 11/2021
19586401/2022 – 01/2023
195964 + 2 Monate03/2023 – 03/2024
196064 + 4 Monate05/2024 – 05/2025
196164 + 6 Monate07/2025 – 07/2026
196264 + 8 Monate09/2026 – 09/2027
196364 + 10 Monate11/2027 – 11/2028
19646501/2029 – 01/2030
ab 196565ab 2030
wer wann abschlagsfrei in Rente gehen kann, hängt vom Geburtsjahr ab. Die 45 Beitragsjahre müssen gegeben sein.

Es fallen zwar bei besonders langjährig Versicherten keine Abschläge auf die Rente an. Sie bekommen durch ihre geringere Anzahl von Rentenpunkten jedoch trotzdem weniger Rente, als wenn sie bis zu ihrem regulären Rentenalter weitergearbeitet hätten. In der Regel lohnt es sich aber nicht, für die etwas höhere Rente weiterzuarbeiten.

Das Beispiel von Oma Frieda

Oma Frieda will mit 63 in Rente gehen. Sie geht also 5 Jahre (also 60 Monate) früher in den Ruhestand als vorgesehen. Jetzt fragt sie sich, wie viel Abschläge sie hinnehmen muss. Sie wird voraussichtlich eine Brutto-Monatsrente von 1000 € erhalten.

Brutto-Monatsrente: 1000 €

Abschlag: 0,3 x 60 (Monate) = 18%

Rentenkürzung: 1000 € x 18% = 180 € pro Monat

Oma Frieda bekommt also 180 € weniger Rente im Monat, weil sie 5 Jahre früher als geplant in den Ruhestand geht. Diese Rentenkürzung muss die ihr komplettes Rentnerleben durchziehen.

Mindestversicherungszeit

Voraussetzung für den Renteneintritt sind eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren. Die Mindestversicherungszeit setzt sich zusammen aus:

Wie hoch ist der Abschlag, wenn ich mit 63 in Rente gehe?

In der Regel wird es immer teurer, wenn man nach 35 Versicherungsjahren mit 63 in Rente geht.

GeburtsjahrRegulärer RentenbeginnAbschlag in % bei Rente mit 63
195165 + 5 Monate8,7
195265 + 6 Monate9,0
195365 + 7 Monate9,3
195465 + 8 Monate9,6
195565 + 9 Monate9,9
195665 + 10 Monate10,2
195765 + 11 Monate10,5
19586610,8
195966 + 2 Monate11,4
196066 + 4 Monate12,0
196166 + 6 Monate12,6
196266 + 8 Monate13,2
196366 + 10 Monate13,8
ab 19646714,4

Ab 1964 geborene müssen Abschläge von 14,4 % auf ihre Rente hinnehmen. Das kann für den einen oder anderen sehr teuer werden. Zumal auch Zusatzrenten, wie z.B. Direktversicherungen, Riester – oder Rürup-Renten im Rentenalter voll versteuert werden müssen.

Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenkasse

Es sind freiwillige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse möglich. Diese Form der Einzahlung ist geschaffen worden, um Abzüge in der späteren Rente durch einen frühzeitigen Renteneintritt des Rentners zu kompensieren. Diese Einzahlungen können regelmäßig, unregelmäßig, einmalig oder monatlich ab dem 50. Lebensjahr getätigt werden.

Viel intelligenter jedoch ist es, dieses Geld in ein privates Fonds-Depot-Konto einzuzahlen. Hier wird das Geld mittelfristig bis langfristig über der Inflation investiert, es wird somit wirklicher Vermögensaufbau betrieben und man kann sich ab einer gewissen Summe im Rentenalter eine lebenslange, private Rente von diesem Kapitalstock entnehmen. Wie hoch diese zusätzliche, monatliche Rente sein kann, kann man hier errechnen. Falls der Rentner und dessen Partner versterben sollten, ist dieses Fonds-Depot-Konto vererbbar. Die Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse hingegen, sind im Todesfall für die Nachkommen nicht mehr verfügbar.

Frührente für Schwerbehinderte

Für Schwerbehinderte ist es sehr ähnlich. Sie können auch nach bestimmten Voraussetzungen ohne Abschläge in Rente gehen. Wer früher in den Ruhestand gehen will, muss auf 0,3 % Rente pro Monat, den die Rente früher beginnt, verzichten.

Als Schwerbehinderte gelten Rentenversicherte, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Außerdem müssen sie ebenfalls die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen. Zusätzlich zu den Zeiten als pflichtversicherter Arbeitnehmer oder Selbstständiger und Jahren mit freiwilligen Beiträgen, zählen auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Darüber hinaus zählen zu den Beitragsjahren auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und sogenannte Anrechnungszeiten, in denen aus persönlichen Gründen nicht in die Rentenkasse eingezahlt werden konnte. Dazu gehören zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit und Studium.

GeburtsjahrAltersgrenzeErreichen der Altersgrenze (Monat/Jahr)
195563 + 9 Monate10/2018 – 10/2019
195663 + 10 Monate11/2019 – 11/2020
195763 + 11 Monate12/2020 – 12/2021
19586401/2022 – 01/2023
195964 + 2 Monate03/2023 – 03/2024
196064 + 4 Monate05/2024 – 05/2025
196164 + 6 Monate07/2025 – 07/2026
196264 + 8 Monate09/2026 – 09/2027
196364 + 10 Monate11/2027 – 11/2028
19646501/2029 – 01/2030
ab 196565ab 2030

Rente und Geld hinzuverdienen (Flexi-Rente)

Als Rentner darf man auch hinzuverdienen. Wie viel hängt davon ab, wann man in Rente gegangen ist. Mehr dazu Flexi-Rente.

Einzelnachweise

Stiftung Warentest