Wie kann ich mit 65 in Rente?
Das Wesentliche zusammengefasst
-
prinzipiell kann man in Ruhestand gehen, wann man will
-
wer mit 65 in Rente gehen will, muss oftmals mit Abzügen bei der gesetzlichen Rente rechnen
-
wer vor 1947 geboren wurden oder 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat kann abschlagsfrei in Rente gehen
-
dies ist auch bei Beamten so
Wie kann ich mit 65 in Rente?
Jeder kann jederzeit in Rente gehen. Die Frage ist nur, zu welchen Konditionen. Wer insgesamt mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit 65 Jahren in Altersrente gehen, ohne auf Leistungen verzichten zu müssen. Wer nicht 45 Beitragsjahre beisammen hat, muss mit Abschlägen rechnen. Diese betragen pro Monat 0,3%.
Ein Beispiel von Rentnerin Oma Frieda
Oma Frieda will mit 65 Jahren und 7 Monaten in Rente gehen. Sie geht also 2 Jahre (also 24 Monate) früher in den Ruhestand als vorgesehen, hat aber die 45 Beitragsjahre noch nicht zusammen. Jetzt fragt sie sich, wie viel Abschläge sie hinnehmen muss. Sie wird voraussichtlich eine Brutto-Monatsrente von 1000 € erhalten.
Brutto-Monatsrente: 1000 €
Abschlag: 0,3 x 24 (Monate) = 7,2 %
Rentenkürzung: 1000 € x 7,2 % = 72 € pro Monat
Oma Frieda bekommt also 72 € weniger Rente im Monat, weil sie 2 Jahre früher als geplant in den Ruhestand geht. Diese Rentenkürzung muss die ihr komplettes Rentnerleben durchziehen.
Mindestversicherungszeit
Voraussetzung für den Renteneintritt sind eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren. Die Mindestversicherungszeit setzt sich zusammen aus:
-
Beiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit
-
Arbeitslosengeld I
-
Betriebliche Ausbildung
-
Kindererziehungszeit
-
Pflege von Angehörigen
-
Krankengeld
-
Berufliche Weiterbildung
-
Kurzarbeitergeld
-
Insolvenzgeld
-
Wehr-und Zivildienst
-
freiwillige Rentenbeiträge, wenn Pflichtbeiträge für mindestens 18 Jahre vorhanden sind
Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenkasse – lieber nicht
Es sind freiwillige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse möglich. Diese Form der Einzahlung ist geschaffen worden, um Abzüge in der späteren Rente durch einen frühzeitigen Renteneintritt des Rentners zu kompensieren. Diese Einzahlungen können regelmäßig, unregelmäßig, einmalig oder monatlich ab dem 50. Lebensjahr getätigt werden.
Viel intelligenter jedoch ist es, dieses Geld in ein privates Fonds-Depot einzuzahlen. Hier wird das Geld mittelfristig bis langfristig über dem Inflationsniveau investiert, es wird somit wirklicher Vermögensaufbau betrieben und man kann sich ab einer gewissen Summe im Rentenalter eine lebenslange, private Rente von diesem Kapitalstock entnehmen. Wie viel zusätzliche monatliche Rente möglich ist, kann hier errechnet werden. Falls der Rentner und dessen Partner versterben sollten, ist dieses Fonds-Depot vererbbar. Die Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse hingegen, sind im Todesfall für die Nachkommen nicht mehr verfügbar.
Frührente für Schwerbehinderte
Für Schwerbehinderte ist es sehr ähnlich. Sie können auch nach bestimmten Voraussetzungen ohne Abschläge in Rente gehen. Wer früher in den Ruhestand gehen will, muss auf 0,3 % Rente pro Monat, den die Rente früher beginnt, verzichten.
Als Schwerbehinderte gelten Rentenversicherte, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Außerdem müssen sie ebenfalls die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen. Zusätzlich zu den Zeiten als pflichtversicherter Arbeitnehmer oder Selbstständiger und Jahren mit freiwilligen Beiträgen, zählen auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Darüber hinaus zählen zu den Beitragsjahren auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und sogenannte Anrechnungszeiten, in denen aus persönlichen Gründen nicht in die Rentenkasse eingezahlt werden konnte. Dazu gehören zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit und Studium.
Geburtsjahr | Altersgrenze | Erreichen der Altersgrenze (Monat/Jahr) |
---|---|---|
1955 | 63 + 9 Monate | 10/2018 – 10/2019 |
1956 | 63 + 10 Monate | 11/2019 – 11/2020 |
1957 | 63 + 11 Monate | 12/2020 – 12/2021 |
1958 | 64 | 01/2022 – 01/2023 |
1959 | 64 + 2 Monate | 03/2023 – 03/2024 |
1960 | 64 + 4 Monate | 05/2024 – 05/2025 |
1961 | 64 + 6 Monate | 07/2025 – 07/2026 |
1962 | 64 + 8 Monate | 09/2026 – 09/2027 |
1963 | 64 + 10 Monate | 11/2027 – 11/2028 |
1964 | 65 | 01/2029 – 01/2030 |
ab 1965 | 65 | ab 2030 |
Rente und Geld hinzuverdienen (Flexi-Rente)
Als Rentner darf man auch hinzuverdienen. Wie viel hängt davon ab, wann in Rente gegangen wurde. Mehr dazu Flexi-Rente.
Einzelnachweise