Wie viel Rente bekommen Politiker im Parlament?
Das Wesentliche zusammengefasst
- für jedes Jahr als Abgeordneter im Parlament wird Altersentschädigung gezahlt
- nach 27 Jahren ist eine Höchstgrenze erreicht
Die Rente von Abgeordneten
Wie viel Rente bekommen Politiker im Parlament? Für jedes Jahr, welche die Abgeordneten im Parlament sitzen, gibt es eine sogenannte Altersentschädigung in Höhe von 2,5 % des Abgeordnetengehalts. Nach 27 Jahren ist die Höchstgrenze erreicht und liegt bei 67,5% des Abgeordnetengehalts. Oftmals beziehen Abgeordnete aber auch noch Rente aus den Tätigkeiten vor ihrer Zeit im Parlament. Die Pension für Abgeordnete wird erst nach dem 67. Lebensjahr gezahlt. Steigt das Gehalt (Diäten) der Abgeordneten, steigt auch die Pension.
Beispiel vom Landtagsabgeordneten Leo
Der bayerische Landtagsabgeordnete Leo sitzt 3 Wahlperioden lang im Landtag. Eine Periode dauert 4 Jahre – insgesamt also 12 Jahre. Das Gehalt eines Abgeordneten wird auch „Entschädigung“ bezeichnet. Leo bekommt pro Monat eine Entschädigung von 7.060 € plus eine monatliche Kostenpauschale von 3.214 €. Diese Pauschale ist zweckgebunden für allgemeine Unkosten, insbesondere die Betreuung des Stimmkreises, Bürokosten, Porto und Telefon. Sowie sonstige Auslagen, wie zum Beispiel Übernachtungen, die sich aus der Abgeordnetentätigkeit ergeben. Leo ist ziemlich faul und sitzt in keinerlei Ausschuss oder hat im Landtag keinerlei andere Funktion und bekommt hier keine weiteren Aufwandsentschädigungen.
Im Monat kommt Leo somit auf ein Gehalt von 10.247 €. Er ist mittlerweile 67 Jahre alt und fragt sich, wie viel Pension er aus der Tätigkeit als Landtagsabgeordneter jetzt bekommt.
Die Formel für die Berechnung lautet wie folgt:
10.247 € x 12 (Monate) = 122.694 €
122.694 € x 2,5 % = 3.067,35 €
Der Landtagsabgeordnete Leo bekommt also ab dem 67. Lebensjahr eine Pension von 3.067,35 € pro Monat. Sobald die Diäten (also Gehälter) der Abgeordneten steigen, steigt auch Leos Rente.