Wie ist eine Abfindung zu versteuern?
Das Wesentliche zusammengefasst
- bis zum Jahr 2003 waren Abfindungen steuerfrei
- ab 2006 sind diese voll zu versteuern
- durch die Fünftel-Regelung kann die Abfindung auf die nächsten 5 Jahre verteilt werden
Wie wird eine Abfindung versteuert?
Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten, müssen diese voll versteuern. Diese sind aber sozialversicherungsfrei. Wenn die Abfindung in einem Kalenderjahr ausbezahlt wird, gibt es die sogenannte „Fünftelregelung“. Diese ist als eine Art Steuererleichterung zu sehen. Bis zum Jahr 2003 waren Abfindungen steuerfrei. Ab Januar 2006 sind diese voll zu versteuern.
Steigt das Einkommen, steigt auch die Steuerlast. Wenn in einem Jahr nun eine Abfindung plus Lohn hinzukommt, ist der Steuersatz besonders hoch. Die Fünftel-Regelung besagt, dass sich die Abfindung auf die nächsten 5 Jahre in der Steuerberechnung gleichmäßig verteilt. Eine Ausnahme gibt es für freiwillig Krankenversicherte.