Was passiert mit meiner Rente bei Scheidung?
Das Wesentliche zusammengefasst
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während der Ehe erwerben beide Ehepartner Rentenansprüche
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der sogenannte Versorgungsausgleich teilt diese im Falle einer Scheidung
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Versorgungsausgleich betrifft nicht nur die gesetzliche Rente
Die Rentenansprüche von Ehepartnern
Was passiert mit meiner Rente bei Scheidung? Während der Ehe erwerben beide Partner Rentenansprüche – die sogenannten Rentenanwartschaften. Diese sind oft unterschiedlich hoch, da oft ein Partner mehr verdient als der andere oder ein Partner Kinder erzieht. Diese werden bei Scheidung durch den sogenannten Versorgungsausgleich geteilt.
Der Versorgungsausgleich bei Scheidung
Der sogenannte Versorgungsausgleich beschreibt, wie die Rentenansprüche im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden. Im Regelfall werden diese bei einer Scheidung geteilt.
Durch diesen Versorgungsausgleich geben beide Eheleute die Hälfte ihrer in der Ehezeit erworbenen Ansprüche bei der Rentenkasse an den jeweils anderen ab. Dies betrifft nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch betriebliche Altersversorgung, Beamtenversorgung, freiberuflichen Versorgungswerke oder private Altersversorgung.
Ausgeschlossen sind hier u.a. aber gesetzliche und private Unfallversicherungen oder private Lebensversicherungen, diese werden aber bei der Aufteilung des ehelichen Zugewinns berücksichtigt.