Wann ist eine Rentenversicherung steuerfrei?
Das Wesentliche zusammengefasst
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Erträge aus Rentenversicherungen sind steuerfrei, sofern diese bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden
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Erträge aus Rentenversicherungen sind zu 50 % steuerpflichtig, sofern sie ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden
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trotz hoher, alter Garantiezinsen sind Auszahlungen nach Kosten schlecht
Wann ist eine Rentenversicherung steuerfrei?
Wann ist eine Rentenversicherung steuerfrei? – Die einmalige Auszahlung von privaten Rentenversicherungen ist steuerfrei, solange sie vor dem dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Weiterhin ist zu beachten, dass der Vertrag für eine steuerfreie Auszahlung mindestens 12 Jahre bestanden haben muss und mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden. Alle Verträge, die unter einer Laufzeit von 12 Jahren ausbezahlt werden, unterliegen der Abgeltungssteuerpflicht von pauschal 25% des Gewinns. Knapp 28 % beträgt die Steuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Wann ist eine Rentenversicherung steuerpflichtig?
Wann ist eine Rentenversicherung steuerpflichtig? – Die einmalige Auszahlung von Rentenversicherungen ist zu 50% der Erträge steuerpflichtig mit dem dann geltenden persönlichen Einkommenssteuersatz im Rentenalter. Die Vertragslaufzeit muss mindestens 12 Jahre betragen und der Versicherungsnehmer mindestens 60 Jahre alt sein (bei Neuverträgen ab 2012 beträgt das Mindestalter für die steuerbegünstigte Auszahlung 62 Jahre). Alle Verträge, die unter 12 Jahren ausbezahlt werden, unterliegen der Abgeltungssteuerpflicht von pauschal 25% vom Gewinn. Knapp 28% beträgt die Steuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Das Beispiel von Oma Frieda. Wie viel Steuern muss sie bezahlen?
Oma Frieda hat einen persönlichen Einkommensteuersatz von 20%. Ihre Rentenversicherung ist fällig. Oma Frieda hat 200€ jeden Monat über 15 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt. Insgesamt hat sie 36.000€ einbezahlt. Die hohen Kosten des Vertrages machen den scheinbar guten Zins des Vertrages zunichte, und deshalb hat sie nur einen Zins von 1,4 % pro Jahr erhalten. Nach Inflation hat sie also mit diesem Vertrag jedes Jahr Verlust gemacht. Sie will im Alter flexibel über das Geld verfügen und will sich die Summe nun als Einmalbetrag auszahlen lassen. Jetzt fragt sie sich, wie viel Steuern sie bezahlen muss.
eingezahlt 36.000 € | |
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Auszahlung vor Steuer | 40.050 € |
Gewinn | 4.050 € |
steuerfrei | 2.025 € |
steuerpflichtig | 2.025 €; davon 20 % = 405 € |
Auszahlung nach Steuer | 39.645 € |
Praxistipp für eine steuerfreie Rentenversicherung
Jeder Besitzer einer Rentenversicherung sollte den Vertrag – unabhängig von der Steuerfreiheit – auf den Prüfstand stellen. Aufgrund immer weiter sinkender Überschüsse, hohen Kosten, der Niedrigzins-Politik, das wegfallende Neugeschäft und die hohen Kündigungszahlen fallen die prognostizierten Ablaufleistungen bei genauerer Betrachtung desaströs aus. Nicht selten liegt die Nettoverzinsung – gerade bei älteren steuerfreien Verträgen – auf den eingezahlten Beitrag unter 2% pro Jahr. Entscheidend ist hierbei nicht, wie lange der Vertrag schon gelaufen ist, sondern wie lange er noch läuft. Neben der Frage der Restlaufzeit sollte überdacht werden, ob die mit eingeschlossenen Versicherungen heute noch notwendig sind. Mit einem unabhängigen Rentenversicherungs-Rechner kann man überprüfen, ob eine Lebens- oder Rentenversicherung noch Sinn macht – trotz dem Privileg der Steuerfreiheit.