Müssen Rentner Kirchensteuer zahlen?
Das Wesentliche zusammengefasst
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Rentner müssen in der Regel keine Kirchensteuer zahlen, außer sie haben neben der Rente Einkünfte
Rentner und Kirchensteuer
Kirchensteuer fällt nur an, wenn der Rentner Einkommenssteuer zahlt, also zusätzlich zur Rente noch Einkommen hat. Das ist der Fall, wenn eine relativ hohe Rente oder Pension vorliegt oder/und weitere Einkünfte z. B. aus Vermietung einer Immobilie oder Zinserträge zu Buche schlagen. In solchen Fällen kann man Rentner mit normal Beschäftigten vergleichen – deshalb werden Rentner genauso behandelt wie alle anderen Steuerpflichtigen.
Einzelnachweise