Wie komme ich in die Krankenversicherung der Rentner?
Das Wesentliche zusammengefasst
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man muss bereits Rente aus der gesetzlicher Rentenversicherung beziehen oder den Antrag dazu gestellt haben
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es gibt eine Vorversicherungszeit für die Aufnahme in die Krankenkasse
Voraussetzungen für die Aufnahme in die KvdR
Wie komme ich in die Krankenversicherung der Rentner? Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, dass man schon Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht oder bereits den Antrag gestellt hat. Dabei ist es egal, welche Art von Rente man bekommt und in welcher Höhe.
Um in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen zu werden, muss man die Vorversicherungszeit erfüllt haben. D.h. in der Zeit vom Eintritt in die Berufswelt bis zur Rentenantragstellung muss man die zweite Hälfte dieser Zeit mindestens zu 90 % in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein. Wie man dort versichert war ist nicht wichtig. Für jedes Kind bzw. Stief- oder Pflegekind werden pauschal drei Jahre bei der Vorversicherungszeit angerechnet.
Die Krankenversicherung prüft dann, ob die Voraussetzung für eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner erfüllt ist. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, tritt die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner in Kraft.
Wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt, wie kann man sich versichern?
Sollten die obigen Voraussetzungen nicht erfüllt sein, gibt es 3 Möglichkeiten, sich selbst zu versichern:
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freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
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bei Geringverdienern die Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse
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private Krankenversicherung