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Wie legt meine Lebensversicherung mein Geld an?

Das Wesentliche zusammengefasst

Wie legt meine Lebensversicherung mein Geld an?

Wie legt meine Lebensversicherung mein Geld an? Der Kostenanteil beträgt je nach Versicherung, Umfang und Abschlusszeitpunkt bis zu 20 % des gezahlten Beitrages. Darin enthalten sind Abschlusskosten, die auf die ersten 5 Jahre verteilt werden und danach abgegolten sind. Es fallen jedoch bei jeder jährlichen Erhöhung (Dynamik) der Beiträge neue Abschlusskosten an, die der kompletten Laufzeit ab Dynamik-Erhöhung zu Grunde liegen.

Der Risikoanteil ist zur Abdeckung der Kosten für die Absicherung im Todesfall oder, falls eingeschlossen, für Berufsunfähigkeit. Der reine Todesfallschutz beträgt in der Regel bis zu  10 % des Kundenbeitrages, außer die Todesfallsumme ist deutlich höher als die Summe, die der Kunden über die gesamte Laufzeit einbezahlt.

Hinzu kommen die Verwaltungskosten, die dem Guthaben laufend bis zum Ende des Vertrages des Kunden entzogen werden.

Professor Money sagt: Nur der Sparanteil Deines Beitrages wird verzinst
Die Kosten einer Lebensversicherung sind zu hoch.

Es verbleibt der Sparanteil, der auf alle Verträge aus der Vergangenheit bis heute gerechnet, selten über 80 % des gezahlten Beitrages hinaus kommt. Aktuell wird dieser mit 0,9 % pro Jahr verzinst. Die Ratingagentur Assekurata hat 30 Lebensversicherer unter die Lupe genommen und ausgerechnet, wie viel hoch die Nettoverzinsung nach Kosten bei Neuverträgen ab 2019 wirklich ist. Das Ergebnis war erschreckend. Von den versprochenen 0,9 % Garantiezins bleiben beim Durchschnitt aller Lebensversicherungen gerade einmal 0,14 % pro Jahr.

Bei einigen Versicherungen liegt die garantierte Auszahlungssumme am Ende der Laufzeit sogar unter den eingezahlten Beiträgen.

Aufteilung des Sparanteils

Professor Money - Daumen nach unten
Der Großteil Deines Geldes wird in Staatsanleihen und marode Bankdarlehen gesteckt.

Wie legt meine Lebensversicherung mein Geld an? Hierzu gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, die vorgeben, dass der Großteil des Geldes in festverzinsliche Wertpapiere wie z.B. Staatsanleihen und Bankdarlehen angelegt werden muss. Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft sind nur 4,4 % des Sparanteils in Aktien, 3,6 % in Immobilien und 3,7 % in Beteiligungen. Knapp 86 % davon fließen in Staatsanleihen und Bankdarlehen, obwohl die Versicherer bis zu 35 % in Aktien und Immobilien investieren dürften. Aber die Bequemlichkeit der Konzerne kostet den Kunden Rendite. Erschwerend kommt trotz alle dem hinzu, dass die strengen gesetzlichen Vorgaben dazu führen, dass der Großteil des Kundengeldes langfristig in einer Nullzinspolitik gar nicht rentabel arbeiten kann. Einen realen Gewinn oberhalb der tatsächlich gefühlten Inflationsrate mit einer Lebensversicherung zu erzielen bleibt fast aussichtslos. Vor allem aber die hohen Kosten tragen ihren Teil dazu bei.

Lohnt sich die Kündigung meiner Lebensversicherung?

Fred hat eine Lebensversicherung
Lohnt sich die Kündigung meiner Lebensversicherung?

Wie legt meine Lebensversicherung mein Geld an? Immer mehr Versicherungskunden stellen ihre abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen in Frage. Zu Recht? In jedem Fall. Denn wagt man einen Blick in die Rückkaufswert-Tabelle stellen die Sparer fest, dass ihr Guthaben in den allermeisten Fällen unter ihrer bisherigen Einzahlung liegt. Der Rückkaufswert ist das Guthaben, dass man bei Kündigung ausbezahlt bekommt.

Viele Kunden haben derartige Verträge in der Vergangenheit unterschrieben, ohne je selbst nachgerechnet zu haben. Mit fatalen Folgen. Die Aussage der Versicherungsvertreter, „Wenn Du kündigst, machst Du Verlust!“ hat einige Kunden in der Vergangenheit abgeschreckt, den Vertrag wirklich prüfen zu lassen. Diese Aussage der Versicherungsbranche stimmt so nicht.

Denn der Verlust erfolgt nicht durch Kündigung sondern bereits bei Abschluss. Denn schon vom ersten eingezahlten Euro zieht die Versicherung Abschlussprovisionen, Verwaltungsgebühren und Risikokosten ab. Ob sich eine Kündigung lohnen kann, hängt nicht davon ab, wie lange ein Vertrag schon läuft, sondern von seiner Restlaufzeit. Denn es ist absolut entscheidend, ob bereits anderweitig sinnvoller angelegt werden kann.

Zunächst muss die Rentabilität des Vertrages genauer betrachtet werden. WICHTIG: Sollte der Versicherungskunde bereits gesundheitlich angeschlagen und auf den in der Vertrag enthaltenen Versicherungsschutz angewiesen sein, dann ist von einer Kündigung abzuraten. Denn der Kunde wird Schwierigkeiten haben, bei anderen Versicherungen überhaupt einen Versicherungsschutz zu bekommen. Im folgenden wird also die reine kaufmännische Betrachtung im Vordergrund stehen.

Status Quo: Wie viel Zinsen bringt meine Lebensversicherung?

Zunächst muss anhand der persönlichen Zahlen aus der Police berechnet werden, wie hoch die bisherige Verzinsung des Vertrages ist. Das gilt sowohl für den Zeitraum von Beginn bis zum Datum der aktuellen Prüfung als auch von Beginn bis zum Ablauf. Sollte eine Dynamik mit eingebaut sein oder zwischenzeitlich Beiträge reduziert, erhöht oder beitragsfrei gestellt worden sein, dann wird die Rechnung etwas komplizierter und aufwendiger. Die Versicherung verzinst den Sparanteildes Kunden mit dem gesetzlichen Garantiezins.

Finanztip sagt: Entwicklung des gesetzlichen Garantiezinses
Der Garantiezins der Versicherungen sinkt seit Jahren und es wird noch schlimmer.

Allerdings ist der Sparanteil nicht der Beitrag des Kunden, sondern der Beitrag abzüglich der Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten. Diese betragen gesamt, nicht selten bis zu 30 % der kompletten Prämie des Kunden. Hinzu kommen die Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse, die sich seit knapp 20 Jahren fast jedes Jahr verringern. Die Beteiligung an den stillen Bewertungsreserven wurden teilweise sogar ganz gestrichen. Am Ende der Laufzeit gibt es noch einen Schlussüberschuss, daraus ergibt sich dann die prognostizierte Ablaufleistung inklusive aller Überschüsse. Für den Kunden ist also am Ende entscheidend, was er insgesamt in den Vertrag einzahlt, welche Höhe der Versicherungsschutz beträgt und was er am Ende garantiert herausbekommt und wie hoch die Auszahlung mit Überschüssen ist. Die Realität zeigt, dass die garantierten Auszahlungen oftmals nur noch knapp über der Einzahlung sind.

Beispiel 1: Die Kündigung von Freds Lebensversicherung lohnt sich nicht

Wir nehmen an, Fred zahlt 150 € monatlich in eine Kapitallebensversicherung mit einem integriertem Todesfallschutz von 50.000 € über eine gesamte Laufzeit von 37 Jahren. Er befindet sich im 33. Jahr und hat noch 4 Jahre Restlaufzeit und stellt sich die Frage, ob sich der Ausstieg lohnt.

Fred hat eine Lebensversicherung
Freds Kündigung lohnt sich nicht, da die Restlaufzeit zu kurz ist.

Er ist gesund und könnte auf die Todesfallsumme von 50.000 € verzichten und braucht das Geld in 4 Jahren für die Rückzahlung eines Darlehens. Da die Restlaufzeit von 4 Jahren für eine bessere Alternative sehr kurz ist und bei einer Kündigung der Schlussüberschuss wegfallen würde, ist eine Kündigung voraussichtlich nicht ratsam, selbst wenn der Schlussüberschuss nicht mehr so hoch ausfällt.

Beispiel 2: Kündigung von Susis Lebensversicherung kann sich lohnen

Susi zahlt 150 € monatlich in eine Kapitallebensversicherung über eine gesamte Laufzeit von 37 Jahren. Sie ist gesund und hätte keine Probleme, anderweitig günstiger versichert zu werden. Sie befindet sich im 13. Jahr der Einzahlung und hat bisher insgesamt 23.400 € einbezahlt bei einem aktuellen Rückkaufswert von 20.000 €. Die prognostizierte Ablaufleistung inklusive Überschüsse, also die Auszahlung der Versicherung laut aktueller Versicherungsmitteilung, beträgt 90.000 €.

Susi hat eine Lebensversicherung
Susis Kündigung lohnt sich, da die Restlaufzeit der Versicherung lang ist.

Die Nettoverzinsung auf den eingezahlten Beitrag in diesen 37 Jahren würde 1,6 % pro Jahr betragen, wenn alles so weiterläuft wie bisher. Das ist nicht sehr üppig. Susi hat sich errechnet, dass sie mit ihren Sparprodukten auf einen Anlagehorizont von knapp 40 Jahren mindestens über der Inflationsrate von 2 % liegen muss, um wirklich was für ihre Altersvorsorge zu machen.

Bei Kündigung würde Susi einen kurzfristigen Verlust von 3.400 € realisieren. Das ist allerdings nur die eine Seite, denn auf einen Anlagehorizont von 24 Jahren, also der Restlaufzeit des Versicherungsvertrages, könnte sie ihr hart erarbeitetes Geld z.B. in einem breit gestreuten, konservativen Depot bestehend aus Fonds- oder ETFs rentabler anlegen. Sie kündigt somit die lebensversicherung. Innerhalb von rund 6 Wochen ist der Rückkaufswert von 20.000 € auf Ihrem Konto. Sie ist ein sehr konservativer Anleger und wählt daher eine ruhige Variante des Fonds-Depots.

Von den 150 € monatlich könnte Susi sich für 10 € im Monat über eine günstige Risikolebensversicherung absichern. Damit wäre ihr Versicherungsschutz wieder hergestellt. Die verbleibenden 140 € könnte sie in das Depot mit ansparen. Bei einer angenommenen Wertentwicklung von 5 % pro Jahr nach Fondskosten über die Restlaufzeit von 24 Jahren, entstünde ein Fondsguthaben von rund 140.000 € vor Steuer.

Professor Money - Daumen nach oben
Der Gewinn bei Umschichtung ist oftmals enorm.

Daraus ergibt sich einen Differenzgewinn von über 50.000 € netto im Vergleich zur alten Lebensversicherung. Voraussetzung für die Annahme bei einer neuen Risikolebensversicherung ist ein guter Gesundheitszustand. Deshalb sollte nicht eigenständig und ohne Überlegung vorzeitig gekündigt werden. Sie sollte einen Experten zu Rate ziehen und eine Risikoprüfung vor der Kündigung veranlassen, damit sie nicht ohne Versicherungsschutz im Ernstfall da steht.

Praxistipp für Besitzer einer Lebensversicherung

Jeder Lebensversicherungskunde sollte seinen Vertrag auf den Prüfstand stellen. Denn die hohen Kosten, das schwache Neugeschäft der Versicherer, die hohen Kündigungszahlen und die Niedrigzinspolitik geben den meisten Policen den Rest und machen die Nettoverzinsung auf den eingezahlten Beitrag mehr als unattraktiv. Allerdings sollte nicht voreilig gekündigt werden. Es ist, wie oben beschrieben, von vielen Faktoren abhängig, ob sich eine Kündigung lohnt. Nachrechnen sollten man in jedem Fall.

Einzelnachweise

Bundesgerichtshof

Fetscher, S., Hilfe – wir sparen uns arm! FBV 2018.