Wie versteuere ich meine Rentenversicherung bei einmaliger Auszahlung?
Das Wesentliche zusammengefasst
- private Rentenversicherungen können entweder einmalig ausgezahlt oder verrentet werden
- ab dem 01.01.2005 abgeschlossene Rentenversicherungen sind bei Auszahlung steuerpflichtig
- bis zum 31.12.2004 abgeschlossene Rentenversicherungen sind bei Auszahlung steuerfrei, sofern sie 12 Jahre gelaufen sind und mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden
Wie versteuere ich meine Rentenversicherung bei einmaliger Auszahlung?
Wie versteuere ich meine Rentenversicherung bei einmaliger Auszahlung? – Die Besteuerung von Rentenversicherungen ist abhängig von dem Datum, an dem diese abgeschlossen wurden.
Steuerliche Betrachtung bei Vertragsabschluss bis 31.12.2004
Die einmalige Auszahlung von Rentenversicherungen ist steuerfrei, solange sie vor dem dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Weiterhin ist zu beachten, dass der Vertrag für eine steuerfreie Auszahlung mindestens 12 Jahre gelaufen sein muss und mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden. Alle Verträge, die unter 12 Jahren ausbezahlt werden, unterliegen der Abgeltungssteuerpflicht von pauschal 25% vom Gewinn. Rund 28% beträgt die Steuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Steuerliche Betrachtung bei Vertragsabschluss ab 01.01.2005
Die einmalige Auszahlung von Rentenversicherungen ist zu 50% der Erträge steuerpflichtig mit dem dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz im Rentenalter. Die Vertragslaufzeit muss mindestens 12 Jahre betragen und der Versicherungsnehmer mindestens 60 Jahre alt sein (bei Neuverträgen ab 2012 beträgt das Mindestalter für die steuerbegünstigte Auszahlung 62 Jahre). Alle Verträge, die unter 12 Jahren Laufzeit ausbezahlt werden, unterliegen der Abgeltungssteuerpflicht von pauschal 25% des Gewinns. Knapp 28 % beträgt die Steuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Beispiel einer Auszahlung für Verträge ab 2005
Einzahlung | 30.000 € | 100 € x 12 Monate x 25 Jahre |
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Auszahlung vor Steuer | 40.000 € | Bruttoauszahlungsbetrag |
Gewinn | 10.000 € | Auszahlung - Einzahlung |
Gewinn steuerfrei | 5.000 € | Verträge ab dem 1. Jan. 05 |
Gewinn steuerpflichtig | 5.000 € | Verträge ab dem 1. Jan. 05 |
Auszahlung nach Steuer | 38.500 € | 5.000 € x angenommener, persönlicher Steuersatz 30 % |
Praxistipp für die einmalige Auszahlung von Rentenversicherungen
Eine Rentenversicherung sollte immer einmalig ausgezahlt werden, selbst wenn der Vertrag vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurde. Dies ist auch bei Lebensversicherungen der Fall. Denn um im Ruhestand flexibel zu bleiben, ist eine volle tägliche Verfügbarkeit des Vermögens notwendig. Die einmalig ausgezahlte Summe kann dann über einen Entnahme-Plan verrentet werden. Bei der Verrentung sollte man die kostengünstigen und flexiblen Varianten betrachten. Die beste Möglichkeit ist ein Fonds- oder ETF-Auszahlplan mit oder ohne Kapitalerhalt.