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Wie werden ETFs besteuert?

Das Wesentliche zusammengefasst

Wie werden ETFs besteuert?

Professor Money mit Rechenschieber
Bei offenen Investmentfonds fallen wie bei allen anderen Sparformen auch, Steuern an.

Wie werden ETFs besteuert? Auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne bei Investmentfonds, ist seit 2009 die Abgeltungssteuer fällig. Für den Anleger bedeutet das: 25 % Kapitalertragsteuer plus Kirchensteuer. Wenn Du also mit einem Fonds 100€ Gewinn gemacht hast und diesen verkaufst oder umschichtest, zieht die Depot-Bank automatisch 25€ plus etwaige Kirchensteuer ab und es verbleiben dann 75€ Gewinn. Dies ist aber nicht nur bei Investmentfondsso, sondern auch bei allen anderen Geldanlagen auch, welche keine Laufzeit haben. Bei den meisten der bekannten Sparformen können aber keine zu versteuerten Gewinne anfallen, da es durch den ewig bleibenden Null-Zins keine Gewinne gibt.

Für den Anleger gilt aber ein Freibetrag von 801 Euro (1.602 Euro für Ehepaare). Wer mit Gewinnen aus Kapitalerträgen unter diesem freien Betrag bleibt, zahlt keine Steuern. Diesen Freibetrag kann man bei der jeweiligen Depot-Bank mit einem Freistellungsauftrag beantragen. Dieser Freibetrag kann auch auf mehrere Banken verteilt werden (Bank A erhält einen Freibetrag von 400€ und Bank B erhält einen Freibetrag von 401€). Sinnvoll ist es, den Freibetrag für ein Depot-Konto zu beantragen, denn nur hier werden wirklich auch Gewinne erwirtschaftet.

Abgeführt werden die Steuern durch die Depotbank. Es gibt auch keinen Bestandsschutz mehr. Auch bei ETFs, die vor 2009 gekauft wurden, müssen die Erträge ab 2018 versteuert werden. Mehr zum Thema steuerfreie Fonds hier. 

Wie gebe ich meinen Besitz von ETFs bei der Steuer an?

Wie werden ETFs besteuert? Die Depotbank oder der Broker (Händler) zieht die Abgeltungssteuer automatisch ab. Die Besitzer müssen also nichts Weiteres machen. Einmal jährlich sollte man aber die Steuerbescheinigung von der Depotbank über den Fondsbesitz ausdrucken (in einigen Fällen wird diese auch automatisch nach Hause verschickt) und mit dem Steuerordner an das Finanzamt schicken.