Ist die Wohnungsbauprämie und Bausparvertrag sinnvoll?
Das Wesentliche zusammengefasst
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die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Subvention zur Wohnungsbauförderung. Diese gibt es ab dem 16. Lebensjahr
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die Wohnungsbauprämie ist gekoppelt an eine gewisse Einzahlung pro Jahr, sowie gewisse Einkommensgrenzen
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die Prämie ist sehr gering: Ledige erhalten max. 45,05 € und Verheiratete max. 90,11 € pro Jahr vom Staat
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mit günstigen und sinnvollen Alternativen zum Bausparvertrag braucht man die Wohnungsbauprämie nie (Praxistipp)
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
Wenn man als Nicht verheiratete bis zu 25.600 € zu versteuertes Einkommen hat, kann man die Wohnungsbauprämie erhalten. Für Verheiratete gilt das Doppelte, also darf man als Paar bis zu 51.200 € verdienen um dann die Förderung zu erhalten. Das zu versteuernde Einkommen darf man nicht mit dem Bruttogehalt verwechseln. Falls man mit dem Bruttogehalt über diesen Grenzen liegt, kann man noch eventuelle noch Kinderfreibeträge vom Brutto abziehen und kommt somit doch in den Genuss der Förderung. Um die Förderung zu erhalten, muss man allerdings einen oder mehrere Bausparvertrag abschließen.
zu versteuerndes Einkommen = Bruttogehalt – Sachen die man von der Steuer absetzen kann
Das zu versteuernde Einkommen findet man ganz einfach auf dem Steuerbescheid.
max Einkommen pro Jahr | Einzahlung max pro Jahr | Förderung max pro Jahr | |
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Nicht verheiratete | 25.600 € | 512 € | 45,06 € |
Verheiratete | 51.200 € | 1.024 € | 90,11 € |
Für was darf man die Wohnungsbauprämie verwenden?
Die Wohnungsbauprämie darf nicht direkt auf das Konto überwiesen werden, sondern vielmehr überprüft die Bausparkasse anhand des Antrages, ob man förderfähig ist. Ausgezahlt wird die Prämie, wenn der Bausparvertrag „wohnwirtschaftlich“ verwendet wird. Hierzu zählt der Erwerb einer Immobilie oder Wohnung, sowie deren Umbau und Modernisierung.
Wohnwirtschaftliche Zwecke |
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Kauf einer Immobilie oder Wohnung |
Tilgung von Immobilienkrediten |
Kauf von Inneneinrichtung |
Renovierung von Immobilien |
Was wird durch die Wohnungsbauprämie gefördert?
In der Regel werden Bausparverträge und der Erwerb von Wohnrechten mit der Prämie gefördert. Außerdem wird der Kauf von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften oder die Beteiligung an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen subventioniert.
Was wird nicht durch die Wohnungsbauprämie gefördert?
Die Wohnungsbauförderung gibt es nicht für Geld in Bausparverträgen, das der Arbeitgeber als vermögenswirksame Leistungen überwiesen hat und für das man bereits die Arbeitnehmersparzulage bekommen hat. Der selbst gezahlte Mindestbetrag für eine Förderung mit der Wohnungsbauprämie beträgt 50 € pro Jahr.
Ist ein Bausparvertrag mit Wohnungsbauprämie sinnvoll? – ein Beispiel
Fred geht zur Bausparkasse und informiert sich über die Wohnungsbauprämie. Die Argumente des Vertreters zu den staatlichen Förderung überzeugen Fred.
Er schließt einen Bausparvertrag ab, mit dem Ziel, in 15 Jahren ein Haus zu bauen. Es werden jedes Jahr 512 € einbezahlt, um die volle Wohnungsbauförderung von 45,06 € zu erhalten. Es werden also jedes Jahr 557 € in den Bausparvertrag einbezahlt (eigenes Geld + Wohnungsbauprämie). Der Bausparvertrag hat einen Guthabenzins von 1 % pro Jahr.
Susi hingegen eröffnet ein günstiges Fonds-Depot und zahlt jedes Jahr privat genauso viel ein wie Fred, bekommt aber keine Wohnungsbauförderung, es fließen also jedes Jahr weniger in den Vertrag. Das Fonds-Depot-Konto enthält konservative Investmentfonds und hat eine durchschnittliche Rendite von rund 6 % pro Jahr.
Fred's Bausparvertrag mit 0,25 % Zins pro Jahr | Susi's Fonds-Depot-Konto 6 % Rendite pro Jahr | |
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Monatliche Eigenleistung | 43 € | 43 € |
Wohnungsbauprämie pro Jahr | 45,06 € | entfällt |
Insgesamt einbezahlt (Eigenleistung und Prämie) | 8.416 € | 7.740 € |
Nach 15 Jahre Guthaben | 8.576 € | 12.400 € |
Obwohl über die Laufzeit von 15 Jahren in Freds Bausparvertrag mehr eingezahlt wurde (durch staatliche Wohnungsbauprämie), ergibt sich in diesem Beispiel ein Mehrgewinn von mehreren tausend Euro bei Susis Fonds-Depot. Die Abschlussgebühren für den Bausparvertrag sind hier noch gar nicht einberechnet. Die Abschlussgebühren bei seriösen und fairen Anbietern von Fonds oder ETF-Depots fallen in der Regel weg. Die staatliche Förderung des Bausparvertrages laufen ins nichts, da Abschlussgebühren und Inflation den staatlichen Gedanken ad-absurdum führen.
Laut Verbraucherschutzorganisationen ist die Wohnungsbauprämie nur eine versteckte Subvention der Bausparkassen. Die Wohnungsbauprämie gekoppelt mit Bausparverträgen war und ist ein Minusgeschäft für den Kunden.
Praxistipp
Trotz staatlicher Förderung der Bausparverträge, sind diese sehr unrentabel. Hohe Abschlussgebühren, sowie sehr niedrige Verzinsung machen diese Produkte unattraktiv. In den meisten Fällen lohnt es sich, den oder die Bausparverträge zu kündigen und auf die Wohnungsbauförderung einfach zu verzichten. Auf lange Sicht gesehen, fährt man mit einem günstigen und konservativen Fonds-Sparplan oder ETF-Sparplan bedeutend besser.
Einzelnachweise
Fetscher, S. Hilfe – wir sparen uns arm! FBV 2018.