Soll ich meine Rentenversicherung kündigen?
Das Wesentliche zusammengefasst
- die Garantieverzinsung sinkt seit Jahren dramatisch und die Versicherer haben große Probleme, die Garantien aufrecht zu erhalten
- Rentenversicherungen sind in der Regel unter dem Inflationsniveau verzinst, bringen also keine Mehrwert für die Vorsorge
- Kündigung oder Verkauf kann sich in vielen Fällen rechnen
Was muss ich bei Kündigung meiner Rentenversicherung beachten?
Soll ich meine Rentenversicherung kündigen? Eine Rentenversicherung, außer sie ist verpfändet, kann jederzeit gekündigt werden. Nach Kündigung dauert es rund 6 Wochen, bis das Geld auf dem Konto ist. Die entscheidende Frage ist, wann man das angesparte Geld braucht und welche Alternativen es gibt.
Wie kann ich eine Rentenversicherung kündigen?
Eine Versicherung muss immer schriftlich gekündigt werden. Es ist zu empfehlen, den Versicherungsschein im Original mit an die Versicherung zu schicken. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, dann verlangen Versicherungen meistens eine Verlustmeldung, die auch wieder schriftlich eingereicht werden muss. Im folgenden ist ein Beispiel einer Kündigung festgehalten. Bei Bedarf kann dieses Formular als Vorlage verwendet werden.
Musterschreiben für die Kündigung einer Rentenversicherung
Betreff: Kündigung
Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit sofortiger Wirkung kündige ich mein Vertrag mit der Nr. …. Bitte überweisen Sie mir den Rückkaufswert schnellst möglichst auf folgende Bankverbindung:
Empfänger:
IBAN:
BIC:
Ich entziehe Ihnen gleichzeitig, ab sofort, die Einzugsermächtigung. Mein Originalversicherungsschein liegt bei.
Bitte um Bestätigung meines Anliegens.
Mit freundlichen Grüßen
Lohnt sich die Kündigung meiner Rentenversicherung?
Soll ich meine Rentenversicherung kündigen? Immer mehr Versicherungskunden stellen ihre abgeschlossenen Rentenversicherungen in Frage. Zu Recht? In jedem Fall. Denn wagt man einen Blick in die Rückkaufswert-Tabelle stellen die Sparer fest, dass ihr Guthaben in den allermeisten Fällen unter ihrer bisherigen Einzahlung liegt. Der Rückkaufswert ist das Guthaben, dass man bei Kündigung ausbezahlt bekommt. Viele Kunden haben Verträge in der Vergangenheit unterschrieben, ohne selbst nachgerechnet zu haben. Mit fatalen Folgen. Die Aussage der Versicherungsvertreter, „Wenn Du kündigst, machst Du Verlust!“ hat einige Kunden in der Vergangenheit abgeschreckt, den Vertrag wirklich prüfen zu lassen. Diese Aussage der Versicherungsbranche stimmt so nicht. Denn der Verlust erfolgt nicht durch Kündigung sondern bereits bei Abschluss. Denn schon vom ersten eingezahlten Euro zieht die Versicherung Abschlussprovisionen und Verwaltungsgebühren ab. Ob sich eine Kündigung lohnen kann, hängt nicht davon ab, wie lange ein Vertrag schon läuft, sondern von seiner Restlaufzeit. Es ist absolut entscheidend, ob bereits anderweitig sinnvoller angelegt werden kann. Zunächst muss die Rentabilität des Vertrages genauer betrachtet werden.
Status Quo: Wie viel Zinsen bringt meine Rentenversicherung?
Soll ich meine Rentenversicherung kündigen? Zunächst muss anhand der persönlichen Zahlen aus dem Vertrag berechnet werden, wie hoch die bisherige Verzinsung des Vertrages liegt. Das gilt sowohl für den Zeitraum von Beginn bis zum Datum der aktuellen Prüfung als auch von Beginn bis zum Ablauf. Sollte eine Dynamik mit eingebaut sein oder zwischenzeitlich Beiträge reduziert, erhöht oder beitragsfrei gestellt worden sein, dann wird die Rechnung etwas komplizierter und aufwendiger. Die Versicherung verzinst den Sparanteil des Kunden mit dem gesetzlichen Garantiezins.
Allerdings ist der Sparanteil nicht der Beitrag des Kunden, sondern der Beitrag abzüglich der Abschluss- und Verwaltungskosten. Diese betragen gesamt, nicht selten bis zu 30 % der kompletten Prämie des Kunden. Hinzu kommen die Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse, die sich seit knapp 20 Jahren fast jedes Jahr verringern. Die Beteiligung an den stillen Bewertungsreserven wurden teilweise sogar ganz gestrichen. Am Ende der Laufzeit gibt es noch einen Schlussüberschuss, daraus ergibt sich dann die prognostizierte Ablaufleistung inklusive aller Überschüsse.
Für den Kunden ist also am Ende entscheidend, was er insgesamt in den Vertrag einzahlt, welche Höhe der Versicherungsschutz beträgt und was er am Ende garantiert herausbekommt und wie hoch die Auszahlung mit Überschüssen ist. Die Realität zeigt, dass die garantierten Auszahlungen oftmals nur noch knapp über der Einzahlung sind.
Beispiel 1: Die Kündigung von Freds Rentenversicherung lohnt sich nicht
Wir nehmen an, Fred zahlt 150 € monatlich in eine Rentenversicherung über eine gesamte Laufzeit von 37 Jahren. Er befindet sich im 33. Jahr und hat noch 4 Jahre Restlaufzeit und stellt sich die Frage, ob sich der Ausstieg lohnt.
Er braucht das Geld in 4 Jahren für die Rückzahlung eines Darlehens. Da die Restlaufzeit von 4 Jahren sehr kurz ist für eine alternative bessere Anlage und bei einer Kündigung der Schlussüberschuss wegfallen würde, ist eine Kündigung voraussichtlich nicht ratsam, selbst wenn der Schlussüberschuss nicht mehr so hoch ausfällt.
Beispiel 2: Kündigung von Susis Rentenversicherung kann sich lohnen
Susi zahlt 150 € monatlich in eine Rentenversicherung über eine gesamte Laufzeit von 37 Jahren. Sie befindet sich im 13. Jahr der Einzahlung und hat bisher insgesamt 23.400 € einbezahlt bei einem aktuellen Rückkaufswert von 20.000 €. Die prognostizierte Ablaufleistung inklusive Überschüsse, also die Auszahlung der Versicherung laut aktueller Versicherungsmitteilung, beträgt 90.000 €.
Die Nettoverzinsung auf den eingezahlten Beitrag in diesen 37 Jahren würde 1,6 % pro Jahr betragen, wenn alles so weiterläuft wie bisher. Das ist nicht sehr üppig. Susi hat sich errechnet, dass sie mit ihren Sparprodukten auf einen Anlagehorizont von knapp 40 Jahren mindestens über der Inflationsrate von 2 % liegen muss, um wirklich was für ihre Altersvorsorge zu machen.
Bei Kündigung würde Susi einen kurzfristigen Verlust von 3.400 € realisieren. Das ist allerdings nur die eine Seite, denn auf einen Anlagehorizont von 24 Jahren, also der Restlaufzeit des Versicherungsvertrages, könnte sie ihr hart erarbeitetes Geld z.B. in einem breit gestreuten, konservativen Depot bestehend aus Fonds- oder ETFs rentabler anlegen. Sie kündigt somit die Rentenversicherung. Innerhalb von rund 6 Wochen ist der Rückkaufswert von 20.000 € auf Ihrem Konto. Sie ist ein sehr konservativer Anleger und wählt daher eine ruhige Variante eines Fonds-Depots.
Die 150 € monatlich könnte Susi in das Depot mit ansparen. Bei einer angenommenen Wertentwicklung von 5 % pro Jahr nach Fondskosten über die Restlaufzeit von 24 Jahren, entstünde ein Fondsguthaben von rund 146.000 € vor Steuer.
Daraus ergibt sich einen Differenzgewinn von über 50.000 € netto im Verhältnis zur alten Rentenversicherung – bei gleichem Geld und gleicher Zeit.
Welche Alternativen gibt es zur Kündigung von Rentenversicherungen?
Neben der Kündigung können Rentenversicherungen beitragsfrei gestellt, beliehen oder verkauft werden.
Bei einer Beitragsfreistellung werden keine Beiträge mehr abgebucht. Um dauerhaft still zu legen, bedarf es bei einigen Versicherungsgesellschaften ein Mindestguthaben. Das bisher angesammelte Guthaben bleibt im Vertrag bestehen und verzinst sich abzüglich der Verwaltungsgebühren weiter. Bei kleineren Guthaben empfiehlt sich gleich die Kündigung, da die Kosten die Gewinne auffressen und am Ende für den Versicherungskunden ein Minusgeschäft darstellt. Auch die eventuell vereinbarten Zusatzversicherungen wie z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind i.d.R bei einer Beitragsfreistellung hinfällig oder entfallen gänzlich.
Wenn kurzfristig Geld benötigt wird und der Kunde die Police nicht aufgeben möchte ist eine Beleihung möglich. In einem solchen Fall zahlt man für die Zeit der Beleihung einen Zins auf das eigene Geld. Vorteil ist, dass die Police erhalten bleibt und der geliehene Betrag wieder zurückbezahlt wird und das Versicherungsvermögen langfristig nicht weniger wird. Ob es ratsam ist, hängt maßgeblich von den zu zahlenden Zinsen ab und der Alternative zur Beleihung. In den meisten Fällen handelt es sich um eine sehr teure Angelegenheit, da man Zinsen auf sein eigenes Kapital zahlt.
Die dritte Alternative zur Kündigung ist der Verkauf der Police an sogenannte Policen-Ankäufer. Alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen dabei auf den Ankäufer über. Diese zahlen, sofern die Rahmenbedingungen stimmen, ca. 3-5 Prozentpunkte mehr als die Versicherung. Bei noch jüngeren Verträgen oder Verträgen mit geringem Beitrag, lehnen Policen-Ankäufer die Übernahme der Versicherung oftmals ab. Teilweise geht der Policen-Ankauf durch den bürokratischen Aufwand sehr schleppend voran und kann sich über viele Monate hinziehen. Fondsgebundene Rentenversicherungen werden oft nicht von Policen-Ankäufer übernommen.
Ist bei geförderten Rentenversicherungen eine Kündigung möglich?
Soll ich meine Rentenversicherung kündigen? Bei der betrieblichen Altersvorsorge wie z.B. einer Direktversicherung ist eine Kündigung nicht möglich. Es sei denn das Guthaben ist sehr gering und der Vertrag wird nicht fortgeführt. In einem solchen Fall kann eine Kündigung versucht werden.
Bei Rürup-Verträgen hingegen ist eine Kündigung ausgeschlossen. Es kann frühestens mit dem 62. Lebensjahr über eine Rente verfügt werden. Auch nach der Ansparzeit kann das Guthaben nicht einmalig ausgezahlt oder gekündigt werden.
Riester-Verträge hingegen können gekündigt werden. Allerdings müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile wieder zurückgeführt werden. Daher ist eine Beitragsfreistellung in bestimmten Fällen sinnvoller und von einer Kündigung abzuraten. Weiterhin kann Riesterguthaben auch auf einen anderen Anbieter übertragen werden. Die einmaligen Gebühren betragen hierbei bis zu 150 Euro. Es sei aber dazu gesagt, dass alle Riester-Verträge durch die enge gesetzliche Vorgabe und der damit verbundenen Garantieleistung eine geringe Rentabilität aufweisen. Dies ist der Null-Zinspolitik geschuldet.
Wann ist die Auszahlung einer Rentenversicherung steuerfrei?
Soll ich meine Rentenversicherung kündigen? Den Rückkaufswert bekommt man nach 12 Jahren Laufzeit steuerfrei ausbezahlt, sofern der Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde und mindestens 5 Jahre Beiträge geflossen sind. Wer nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen hat oder vor einer Laufzeit von 12 Jahren kündigt, zahlt Abgeltungssteuer in Höhen von 25 % auf den Gewinn, aber meistens ist sowieso kein Gewinn vorhanden.
Praxistipp für Besitzer einer Rentenversicherung
Jede/r Besitzer/in einer Rentenversicherung sollte den Vertrag auf den Prüfstand stellen. Denn die hohen Kosten, das schwache Neugeschäft der Versicherer, die hohen Kündigungszahlen und die Niedrigzinspolitik geben den meisten Policen den Rest und machen die Nettoverzinsung auf den eingezahlten Beitrag mehr als unattraktiv. Allerdings sollte nicht voreilig gekündigt werden. Es ist, wie oben beschrieben von vielen Faktoren abhängig, ob sich eine Kündigung lohnt. Nachrechnen sollten man in jedem Fall.