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Leo sitzt in der Gosse. Neben ihm steht ein Papp-Schild mit der Aufschrift 'ich hatte doch 1 % Garantiezins'.
Leo sitzt in der Gosse. Neben ihm steht ein Papp-Schild mit der Aufschrift 'ich hatte doch 1 % Garantiezins'.

Soll ich meine Rentenversicherung kündigen?

Christian
21.02.2020
ca. 11 Min. Lesezeit

Das Wesentliche zusammengefasst

Auf einem Schreibtisch liegen mehrere Akten, auf die der Betrachter von obendrauf guckt. Auf der obersten Akte steht als Überschrift Rentenversicherung. Allerdings wurde in rot 'Lohnt sich nicht' darauf gestempelt.
Die meisten Rentenversicherungen lohnen sich nicht

Was muss ich bei Kündigung meiner Rentenversicherung beachten?

Soll ich meine Rentenversicherung kündigen? – Eine Rentenversicherung, kann jederzeit gekündigt werden – außer sie ist verpfändet. Nach erfolgter Kündigung dauert es rund 6 Wochen bis das Geld auf dem Konto ist. Die entscheidende Frage ist, wann man das angesparte Geld braucht und welche Alternativen es gibt.

Wie kann ich eine Rentenversicherung kündigen?

Eine Versicherung muss immer schriftlich gekündigt werden. Es ist zu empfehlen, den Versicherungsschein im Original mit an die Versicherung zu schicken. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, dann verlangen Versicherungen meistens eine Verlustmeldung, die auch wieder schriftlich eingereicht werden muss. Im Folgenden ist ein Beispiel einer Kündigung festgehalten. Bei Bedarf kann dieses Formular als Vorlage verwendet werden.

Musterschreiben für die Kündigung einer Rentenversicherung

Betreff: Kündigung meiner Rentenversicherung

Datum

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit sofortiger Wirkung kündige ich meinen Vertrag mit der Nr. …. Bitte überweisen Sie mir den Rückkaufswert schnellstmöglich auf nachstehende Bankverbindung:

Empfänger:

IBAN: …

BIC: …

Gleichzeitig entziehe ich Ihnen ab sofort die Einzugsermächtigung. Mein Originalversicherungsschein liegt bei.

Bitte um Bestätigung meines Anliegens.

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Mustermann

Lohnt sich die Kündigung meiner Rentenversicherung?

Soll ich meine Rentenversicherung kündigen? – Immer mehr Versicherungskunden stellen ihre abgeschlossenen Rentenversicherungen infrage. Zu Recht? In jedem Fall! Denn wagt man einen Blick in die Rückkaufswert-Tabelle stellen die Sparer fest, dass ihr Guthaben in den allermeisten Fällen unter ihrer bisherigen Einzahlung liegt. Der Rückkaufswert ist das Guthaben, dass man bei Kündigung ausbezahlt bekommt. Viele Kunden haben Verträge in der Vergangenheit unterschrieben, ohne selbst nachgerechnet zu haben. Mit fatalen Folgen. Die Aussage der Versicherungsvertreter, „Wenn du kündigst, machst du Verlust!“, hat einige Kunden in der Vergangenheit abgeschreckt, den Vertrag wirklich prüfen zu lassen. Diese Aussage der Versicherungsbranche stimmt so nicht. Denn der Verlust erfolgt nicht durch Kündigung, sondern bereits beim Abschluss. Denn schon vom ersten eingezahlten Euro zieht die Versicherung Abschlussprovisionen und Verwaltungsgebühren ab. Ob sich eine Kündigung lohnen kann, hängt nicht davon ab, wie lange ein Vertrag schon läuft, sondern von seiner Restlaufzeit. Es ist absolut entscheidend, ob bereits anderweitig sinnvoller angelegt werden kann. Zunächst muss die Rentabilität des Vertrages genauer betrachtet werden.

Status Quo: Wie viel Zinsen bringt meine Rentenversicherung?

Soll ich meine Rentenversicherung kündigen? – Zunächst muss anhand der persönlichen Zahlen aus dem Vertrag berechnet werden, wie hoch die bisherige Verzinsung des Vertrages liegt. Das gilt sowohl für den Zeitraum von Beginn bis zum Datum der aktuellen Prüfung als auch von Beginn bis zum Ablauf. Sollte eine Dynamik mit eingebaut sein oder zwischenzeitlich Beiträge reduziert, erhöht oder beitragsfrei gestellt worden sein, dann wird die Rechnung etwas komplizierter und aufwendiger. Die Versicherung verzinst den Sparanteil des Kunden mit dem gesetzlichen Garantiezins.

Eine Tabelle mit dem Titel 'Entwicklung des gesetzlichen Garantiezinses'. Der Graph beginnt im Juli 1986 mit 3,5 %. Im Juli 1994 hat er sein Maximum er bei 4 %. Im Juli 2000 fällt er auf 3,25 %. Januar 2004 ist er bei 2,75 %. Im Januar des Jahres 2007 liegt der Garantiezins bei 2,25 %. Er fällt dann im Januar 2012 bis 1,75 %. Zwei Jahre später erreicht der Wert in 2015 1,25 %. Im Januar 2017 liegt er sogar bei 0,9 %.
Der Garantiezins für Rentenversicherungen sinkt seit Jahren dramatisch. Dies wird sich in den kommenden Jahren noch verschlimmern.

Allerdings ist der Sparanteil nicht der geleistete Beitrag des Kunden, sondern der Beitrag abzüglich der Abschluss- und Verwaltungskosten. Diese betragen gesamt, nicht selten bis zu 30 % der kompletten Prämie des Kunden. Hinzu kommen die Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse, die sich seit knapp 20 Jahren fast jedes Jahr verringern. Die Beteiligung an den stillen Bewertungsreserven wurden teilweise sogar ganz gestrichen. Am Ende der Laufzeit gibt es noch einen Schlussüberschuss, daraus ergibt sich dann die prognostizierte Ablaufleistung inklusive aller Überschüsse.

Auf einem Holztisch steht eine Torte, von der bereits ein Viertel an Kuchenstücken weggeschnitten wurde. Dieses Viertel steht ebenfalls auf dem Tisch neben dem Rest, ist allerdings schon verdorben. Fliegen schwirren drum herum. Daneben steht ein Schild 'Risikokosten, Abschluss und Verwaltungskosten'. Der restliche Kuchen sieht sehr appetitlich aus und daneben steht ein Schild 'Sparanteil'.
Nur der Sparanteil in einer Rentenversicherung wird wirklich verzinst. Der Rest geht als Kosten an die Versicherung. Diese können 30 % des Beitrages ausmachen.

Für den Kunden ist also am Ende entscheidend, was er insgesamt in den Vertrag einbezahlt, welche Höhe der Versicherungsschutz beträgt und was er am Ende garantiert herausbekommt und wie hoch die Auszahlung mit Überschüssen ist. Die Realität zeigt, dass die garantierten Auszahlungen oftmals nur noch knapp über der Einzahlung sind.

Beispiel 1: Die Kündigung von Freds Rentenversicherung lohnt sich nicht

Professor Money und Fred stehen an einem offenen Grab. Fred schaufelt Geld in das Grab und auf dem Grabstein steht 'R.I.P. LV'
In Freds Fall lohnt sich die Kündigung nicht, da die Restlaufzeit zu kurz ist.

Wir nehmen an, Fred zahlt 150 € monatlich in eine Rentenversicherung über eine gesamte Laufzeit von 37 Jahren. Er befindet sich im 33. Jahr und hat noch 4 Jahre Restlaufzeit und stellt sich die Frage, ob sich der Ausstieg lohnt.

Er braucht das Geld in 4 Jahren für die Rückzahlung eines Darlehens. Da die Restlaufzeit von 4 Jahren sehr kurz ist für eine alternative bessere Anlage und bei einer Kündigung der Schlussüberschuss wegfallen würde, ist eine Kündigung voraussichtlich nicht ratsam, selbst wenn der Schlussüberschuss nicht mehr so hoch ausfällt.

Beispiel 2: Kündigung von Susis Rentenversicherung kann sich lohnen

Susi zahlt 150 € monatlich in eine Rentenversicherung über eine gesamte Laufzeit von 37 Jahren. Sie befindet sich im 13. Jahr der Einzahlung und hat bisher insgesamt 23.400 € einbezahlt bei einem aktuellen Rückkaufswert von 20.000 €. Die prognostizierte Ablaufleistung inklusive Überschüsse, also die Auszahlung der Versicherung laut aktueller Versicherungsmitteilung, beträgt 90.000 €.

Susi und ihre Tochter Lisa stehen auf der Tanzfläche einer Feier. Sie feiern, dass sie Ihre Rentenversicherung kündigen können. Im Hintergrund ist der Raum mit Ballons, Konfetti Girlanden und einer Disco-Kugel geschmückt. Beide Frauen tragen Party-Hüte und Lisa erhebt ihr Glas, um anzustoßen.
In Susis Fall lohnt sich die Kündigung, da die Restlaufzeit der Versicherung lang ist.

Die Nettoverzinsung auf den eingezahlten Beitrag in diesen 37 Jahren würde 1,6 % pro Jahr betragen, wenn alles so weiterläuft wie bisher. Das ist nicht sehr üppig. Susi hat sich errechnet, dass sie mit ihren Sparprodukten auf einen Anlagehorizont von knapp 40 Jahren mindestens über der Inflationsrate von 2 % liegen muss, um wirklich was für ihre Altersvorsorge zu machen.

Bei einer Kündigung würde Susi einen kurzfristigen Verlust von 3.400 € realisieren. Das ist allerdings nur die eine Seite, denn auf einen Anlagehorizont von 24 Jahren, also der Restlaufzeit des Versicherungsvertrages, könnte sie ihr hart erarbeitetes Geld z.B. in einem breit gestreuten, konservativen Depot bestehend aus Fonds oder ETFs rentabler anlegen. Sie kündigt somit die Rentenversicherung. Innerhalb von rund 6 Wochen ist der Rückkaufswert von 20.000 € auf Ihrem Konto. Sie ist eine sehr konservative Anlegerin und wählt daher eine ruhige Variante eines Fonds-Depots.

Die 150 € monatlich könnte Susi in das Depot mit ansparen. Bei einer angenommenen Wertentwicklung von 5 % pro Jahr nach Kosten über die Restlaufzeit von 24 Jahren, entstünde ein Fondsguthaben von rund 146.000 € vor Steuern.

Daraus ergibt sich einen Differenzgewinn von über 50.000 € netto im Verhältnis zur bisherigen Rentenversicherung – bei gleichem Geld und gleicher Zeit.

Welche Alternativen gibt es zur Kündigung von Rentenversicherungen?

Neben der Kündigung können Rentenversicherungen beitragsfrei gestellt, beliehen oder verkauft werden.

Bei einer Beitragsfreistellung werden keine Beiträge mehr abgebucht. Um dauerhaft stillzulegen, bedarf es bei einigen Versicherungsgesellschaften eines Mindestguthabens. Das bisher angesammelte Guthaben bleibt im Vertrag bestehen und verzinst sich abzüglich der Verwaltungsgebühren weiter. Bei kleineren Guthaben empfiehlt sich gleich die Kündigung, da die Kosten die Gewinne auffressen und am Ende für den Versicherungskunden ein Minusgeschäft darstellen. Auch die eventuell vereinbarten Zusatzversicherungen, wie z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sind in der Regel bei einer Beitragsfreistellung hinfällig oder entfallen gänzlich.

Wenn kurzfristig Geld benötigt wird und der Kunde die Police nicht aufgeben möchte, ist eine Beleihung möglich. In einem solchen Fall zahlt man für die Zeit der Beleihung einen Zins auf das eigene Geld. Vorteil ist, dass die Police erhalten bleibt und der geliehene Betrag wieder zurückbezahlt wird und somit das Versicherungsvermögen langfristig nicht weniger wird. Ob es ratsam ist, hängt maßgeblich von den zu zahlenden Zinsen ab und der Alternative zur Beleihung. In den meisten Fällen handelt es sich um eine sehr teure Angelegenheit, da man Zinsen auf sein eigenes Kapital zahlt.

Fred steht hinter einem Verkaufsstand, auf dem steht, Rentenversicherung zu verkaufen.
Der Verkauf von Rentenversicherungen lohnt sich in vielen Fällen

Die dritte Alternative zur Kündigung ist der Verkauf der Police an sogenannte Policen-Ankäufer. Alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen dabei auf den Ankäufer über. Diese zahlen, sofern die Rahmenbedingungen stimmen, ca. 3 – 5 Prozentpunkte mehr als die Versicherung – man bekommt also mehr heraus als bei einer Kündigung.

Bei noch jüngeren Verträgen oder Verträgen mit geringem Rückkaufswert (bis 10.000 €), lehnen Policen-Ankäufer die Übernahme der Versicherung oftmals ab. Fondsgebundene Rentenversicherungen werden nicht von Policen-Ankäufern übernommen.

Ist bei geförderten Rentenversicherungen eine Kündigung möglich?

Rentenversicherung wird zerissen.
Geförderte Verträge kann man teilweise kündigen.

Soll ich meine Rentenversicherung kündigen? – Bei der betrieblichen Altersvorsorge, wie z.B. einer Direktversicherung, ist eine Kündigung nicht möglich. Es sei denn, das Guthaben ist sehr gering und der Vertrag wird nicht fortgeführt. In einem solchen Fall kann eine Kündigung versucht werden.

Bei Rürup-Verträgen hingegen ist eine Kündigung ausgeschlossen. Es kann frühestens mit dem 62. Lebensjahr über eine Rente verfügt werden. Auch nach der Ansparzeit kann das Guthaben nicht einmalig ausgezahlt oder gekündigt werden.

Riester-Verträge hingegen können gekündigt werden. Allerdings müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile wieder zurückgeführt werden. Daher ist eine Beitragsfreistellung in bestimmten Fällen sinnvoller und von einer Kündigung abzuraten. Weiterhin kann Riesterguthaben auch auf einen anderen Anbieter übertragen werden. Die einmaligen Gebühren betragen hierbei bis zu 150Euro. Es sei aber dazu gesagt, dass alle Riester-Verträge durch die enge gesetzliche Vorgabe und der damit verbundenen Garantieleistung eine geringe Rentabilität aufweisen. Dies ist der Null-Zins-Politik geschuldet.

Wann ist die Auszahlung einer Rentenversicherung steuerfrei?

Soll ich meine Rentenversicherung kündigen? – Den Rückkaufswert bekommt man nach 12 Jahren Laufzeit steuerfrei ausbezahlt, sofern der Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde und mindestens 5 Jahre Beiträge geflossen sind. Wer nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen hat oder vor einer Laufzeit von 12 Jahren kündigt, zahlt Abgeltungssteuern in Höhe von 25 % auf den Gewinn, meistens ist jedoch sowieso kein Gewinn vorhanden.

Praxistipp für Besitzer einer Rentenversicherung

Fred sitzt am Schreibtisch und ist unglücklich mit seiner Rentenversicherung
Die meisten Rentenversicherungen lohnen sich nicht. Daher sollte man unbedingt den Vertrag überprüfen.

Jede/r Besitzer/in einer Rentenversicherung sollte den Vertrag auf den Prüfstand stellen. Denn die hohen Kosten, das schwache Neugeschäft der Versicherer, die hohen Kündigungszahlen und die Niedrigzinspolitik geben den meisten Policen den Rest und machen die Nettoverzinsung auf den eingezahlten Beitrag mehr als unattraktiv. Allerdings sollte nicht voreilig gekündigt werden. Es ist, wie oben beschrieben von vielen Faktoren abhängig, ob sich eine Kündigung lohnt. Nachrechnen sollten man in jedem Fall.

Alternativen zur Rentenversicherung

Soll ich meine Rentenversicherung kündigen? Die Lösung für Kunden von privaten Rentenversicherungen ist denkbar einfach. Rentenversicherungen werden zum überwältigenden Teil langfristig abgeschlossen, also mindestens 10 Jahre und länger. Viele Kunden haben solche Verträge nur aufgrund von Unwissen bzw. Gewohnheit abgeschlossen.

Private Rentenversicherungen – egal ob fondsgebunden oder klassisch – müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. In vielen Fällen lohnt sich ein Verkauf oder eine Kündigung, pauschal lässt sich das aber nicht sagen. Der Rückkaufswert, also das Geld, das man von der Versicherung zurückbekommt, ist am besten in einem konservativen Depot-Konto aufgehoben, bestehend aus den besten Fonds und guten ETFs. Dies ist der einfachste, sicherste und schnellste Weg. Nur hier ist dein Geld wirklich vor Banken- und Versicherungspleiten im Sondervermögen geschützt. Das Vermögen ist jederzeit verfügbar und an keinerlei Laufzeiten geknüpft. Geringste Kosten und höchstmögliche Transparenz sind garantiert.

Konservative Depots schwanken, aber bei langen Laufzeiten ist dies für den Sparer nur von Vorteil. Denn mit einem monatlichen Sparplan profitiert man vom sogenannten Schnäppchen-Effekt und dieser gilt als Waffe gegen jegliche Turbulenzen an der Börse. Der Schnäppchen-Effekt hat in der Vergangenheit ausnahmslos funktioniert.

Bei gut laufenden und professionell betreuten Portfolios (Mischung aus verschiedenen Fonds und ETFs mit unterschiedlichen Schwankungsbreiten) sind die Schwankungen moderat, da sie laufend überwacht und das Vermögen extrem breit gestreut in viele Anlageklassen verteilt wird. Die internen Kosten der gemanagten Investmentfonds werden bei fairen Anbietern zum großen Teil an die Kunden zurückerstattet.

Des Weiteren kann man sich hohe Gebühren für die Überwachung des Portfolios sparen, wenn man den richtigen Anbieter wählt. Am Ende kommt es allerdings auf die Rendite nach Kosten an. Mit einer mittel- bis langfristigen Anlagedauer profitieren hochwertige Portfolios von der Inflation und entkommen dem Negativzins. Außerdem ist das Geld täglich verfügbar und innerhalb von drei bis fünf Bankarbeitstagen wieder zurück auf dem Girokonto.

Einzelnachweise

Finanztip

Fetscher, S., Hilfe – wir sparen uns arm! FBV 2018.