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Mütterrente

Christian
21.02.2020

Das Wesentliche zusammengefasst

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Endlich wird die Kindererziehungszeit unserer Mütter etwas gewürdigt.

Was ist die Mütterrente?

Mütterrente: der Staat sorgt für einen Ausgleich der Kindererziehungszeit.

Als Mütterrente wird umgangssprachlich die Kindererziehungszeit bezeichnet. Der Staat sorgt für einen Ausgleich für die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung und rechnet bestimmte Zeiten während der Kindererziehung so an, als hätten man eigene Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, bzw. offiziell gearbeitet. In einigen Fällen bedeutet das oftmals, dass dies das erste Mal ist, in der man in die Rentenkasse eingezahlt hat. Das kann sogar dazu führen, dass man später eine Rente erhält, ohne jemals selbst eingezahlt zu haben.

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Ein Jahr Kindererziehungszeit bringt circa 30 € jeden Monat an Rente.

Kindererziehungszeiten wirken sich somit direkt auf die Rentenhöhe aus, das sie als Pflichtbeitragsjahre angesehen werden. Für die Zeit der Kindererziehung bekommt man soviel in die Rentenkasse einbezahlt, als hätte man Beiträge gezahlt, errechnet aus dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Umgerechnet bringt somit ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 30 € Rente pro Monat im Rentenalter.

Wenn man während der Kindererziehungszeit nebenbei arbeitet, dann werden die Beiträge, die man während dieser Zeit durch diese Arbeit in die Rentenkasse einzahlt, angerechnet. Dies geht allerdings nur bis zu einem bestimmten Betrag, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Mütterrente

Während der Kindererziehungszeit darf man arbeiten. Die Beiträge, die während dieser Arbeit in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden, werden angerechnet. Dies geht allerdings nur bis zu einem bestimmten Betrag.

Beitragsbemessungsgrenzen für die “Mütterrente”

WestOst
ab 01.01.20186.500 €5.800 €
ab 01.01.20196.700 €6.150 €

Wenn du monatlich mehr verdienst, wird dir die “Mütterrente” in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr angerechnet.

Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Daher sollte man sich vorher im Klaren sein, wer dies in Anspruch nimmt. Um diese Vorteile genießen zu können, muss die Erziehung der Kinder im Inland passieren.

Wer erhält die „Mütterrente“?

Neben den leiblichen Eltern können auch andere Personen die „Mütterrente“ erhalten:

Einzelnachweise

Deutsche Rentenversicherung