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Ein Meer über dem es stürmt. Im Wasser treiben Lebensversicherungsverträge mit Armen und Beinen, wie Schiffsbrüchige.
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ETF-Sparplan oder fondsgebundene Lebensversicherung?

Masin Chikh
25.03.2022
ca. 20 Min. Lesezeit

Das Wesentliche zusammengefasst

11 Gründe, die gegen eine fondsgebundene Lebensversicherung sprechen

Flexibilität

Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist alles andere als flexibel. Den monatlichen Beitrag kann man jedoch jederzeit reduzieren, erhöhen oder ganz aussetzen. Der Vertrag ist dann stillgelegt. Allerdings kann die Beitragsfreistellung bei manchen Anbietern erst nach einem gewissen Mindestguthaben erfolgen. Das heißt, wenn das Geld nach einem Jahr knapp wird, kann der Vertrag nicht einfach stillgelegt werden. Bei einer Erhöhung des monatlichen Beitrages sind immer wieder neue Abschlusskosten an den Versicherungsvertreter oder den Vermittler zu zahlen. Hier gehts zur Dynamik von Lebensversicherungen…

Aber gerade in der heutigen und schnelllebigen Zeit ist es wichtig, mit dem Vermögen flexibel agieren zu können: Zum Beispiel, wenn Kinder geboren werden, wenn ein Hauskauf ansteht oder die Eltern ins Pflegeheim müssen. Bei einer fondsgebundenen Versicherung kann kein Geld entnommen werden, außer der Vertrag wird vom Kunden gekündigt oder verkauft. Auch eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Man könnte sich nur über ein Police-Darlehen Geld entnehmen. Ein teurer und komplexer Vorgang, obwohl es sich um das Geld der Kunden handelt. Daher ist diese Möglichkeit nicht zu empfehlen.

Comic-Charaktere Fred und Professor Money sind in dem Labor des Professors. Eine Laser-Maschine setzt eine Lebensversicherung in Flammen.
Ein reiner Fonds- und ETFs-Sparplan ist an Flexibilität nicht zu schlagen.

Aufgrund der hohen Kosten einer fondsgebundenen Versicherung ist es in fast allen Fällen so, dass man mit seinem Vertrag das erste Jahrzehnt immer noch im Minus ist, da anfänglich die Abschlussprovision abgezogen und ab dem ersten Beitrag die monatlichen Versicherungskosten schon greifen. Mit anderen Worten, wer solche Verträge kündigt, kündigt, zumindest in den ersten 5-20 Jahren meist mit Verlust – erst recht nach Abzug der Inflation.

Ein reiner ETF- und Fonds-Sparplan bei einer Depotbank hingegen ist sehr flexibel. Auch hier kann der monatliche Beitrag jederzeit reduziert, erhöht oder ganz ausgesetzt werden. Bei fairen Anbietern wird auch keine Abschlussgebühr, kein Ausgabeaufschlag oder eine Abschlussprovision verlangt. Wer kurzfristig einen Teil des Vermögens im Depot oder auch nur einen Teil des Geldes benötigt, kann dieses jederzeit entnehmen. Es dauert circa drei bis fünf Bankarbeitstage, bis das Geld ohne Gebührenabzug auf dem hinterlegten Girokonto landet. ACHTUNG: Es macht selbstverständlich keinen Sinn, heute zu investieren und in der Folgewoche das Geld wieder auszahlen zu lassen. Grundsätzlich gilt, eine Anlagedauer von mindestens 5 Jahren mitzubringen. Wer diese Mindest-Anlagedauer nicht mitbringen kann oder will, der sollte sein Geld besser auf dem Tagesgeldkonto parken.

Sicherheit

ETFs und Fonds haben den rechtlichen Status des Sondervermögens. Das bedeutet, im Falle einer Pleite der Depotbank oder der Investmentgesellschaft bleibt das Kundenvermögen unberührt und vor Zugriff Dritter (Insolvenzverwalter) geschützt, denn das Kundenvermögen fließt nicht in die Konkursmasse der Depotbank oder der Investmentgesellschaft mit ein. Es muss getrennt davon verwahrt werden, wie bei einem Treuhandkonto, außerhalb der Bankbilanz.

Ein Dieb seilt sich in einem Tresorraum von der Decke ab und versucht den Laserstrahlen zu entgehen, um beim Raub eines goldenen Euro-Zeichens nicht erwischt zu werden.
Fondsgebundene Versicherungen haben nichts mit wahrer Sicherheit zu tun.

Fondsgebundene Versicherungen haben nichts mit wahrer Sicherheit zu tun.

Bei ETFs und Fonds in einer fondsgebundenen Versicherungen ist das nicht so. Sie stellen zwar auch Sondervermögen dar, dieses Sondervermögen ist aber im Besitz der Versicherungsgesellschaft und nicht im Besitz der Kunden. Wenn also die Versicherung pleitegehen sollte, steht das Geld der Kunden in den besparten Investmentfonds und/oder ETFs im Feuer. Im Falle einer Insolvenz der Lebensversicherungsgesellschaft fallen die Gelder der Kunden zuerst in die sogenannte Protektor AG. Diese ist eine Aktiengesellschaft, die den deutschen Einlagensicherungsfonds der Versicherungswirtschaft widerspiegelt. Diese Auffanggesellschaft muss zwar laut Gesetz im Insolvenzfall einer Versicherung die Versicherungsnehmer vorrangig behandeln. Wie viel diese Garantie aber im Falle der Insolvenz einer großen Versicherung wert ist, bleibt abzuwarten. Bisher wurden Versicherungsunternehmen in Schieflage rechtzeitig von anderen Versicherungsunternehmen aufgekauft. Die Corona-Krise hat jedoch die Lage der Versicherungsgesellschaften verschärft. Hier weiterlesen…

Wie bereits erwähnt, sind Fonds oder ETFs in einer fondsgebundenen Versicherung also nicht direkt Sondervermögen des Kunden, sondern Sondervermögen der Versicherung. Nach § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) kommt hinzu, dass bei einer wirtschaftlichen Schieflage eines Versicherers die Aufsichtsbehörde Auszahlungen verbieten und gleichzeitig die Kunden zur Weiterzahlung verpflichten kann. Bei der aktuellen Lage der deutschen Versicherungswirtschaft durch Niedrig-Zins-Politik sollten – erst recht nach der Corona-Zeit – alle Alarmglocken läuten.

Viele Versicherer stehen vor der Pleite

vielen Lebensversicherungen geht es schlecht. Um genauer zu sein, sind 25 % aller deutschen Lebensversicherungen laut Bund der Versicherten in besorgniserregender Schieflage. Aus diesem Grund hat der Vorstandsvorsitzende von Europas größtem Versicherer – der Allianz – einen ungewöhnlichen Schritt gewagt, der von den Mitbewerbern scharf kritisiert wurde, von Verbraucherschützern hingegen gefeiert wurde… Hier weiterlesen.

Die Auswahl der ETFs in der Versicherung ist sehr mager

Wer eine fondsgebundene Versicherung abschließt, hat die Qual der Wahl – die Auswahl an Fonds und ETFs ist vermeintlich groß, oftmals hilft der Versicherungsvertreter oder der Berater bei der Wahl der Wertpapiere. Diese ETFs werden dann meist über Jahrzehnte bespart und keiner hat mehr einen Blick darauf. Wer sich jedoch diese ETFs genauer ansieht, erkennt schnell, dass viele dieser meist eine minderwertige bis durchschnittliche Wertentwicklung aufweisen. Viele Investmentfonds, die früher herausragende Leistungen erbrachten, haben mittlerweile massiv an Leuchtkraft verloren – Beispiele hierfür gibt es zuhauf.

ETFs und Fonds innerhalb einer fondsgebundenen Versicherung können jederzeit und meistens kostenlos und steuerfrei, getauscht werden. Die bis dahin in den einen ETF geflossenen, sowie die zukünftigen Beiträge fließen dann in andere Wertpapiere. Das Problem dabei ist nur, dass dies keiner macht. Denn der Berater oder Versicherungsvertreter verdient daran kein Geld und ist in dieser Hinsicht auch meist schlecht ausgebildet. Zudem ist bei einem Großteil der Versicherungsgesellschaften die Auswahl an Fonds sehr beschränkt, was dazu führt, dass der Wechsel in einen besseren ETF nur schwer möglich ist.

Außerdem ist ein ETF Tausch innerhalb einer Versicherung sehr aufwendig und mit viel Arbeit in Form von Papier verbunden. Den Kunden hingegen fehlt oftmals die Lust und ebenfalls das Know-how, gute von schlechten Investmentfonds zu unterscheiden. Dies ist jedoch von enormer Bedeutung, denn bei so langen Laufzeiten ist die Rendite über die Jahre absolut entscheidend.

Fondsgebundene Lebensversicherungen investieren in marode Staaten und Banken.

Teilweise werden auch versicherungsinterne Portfolios angeboten. Das heißt, die Versicherung stellt eine Palette von verschiedenen, oftmals versicherungsinternen Fonds und ETFs in einem Korb zusammen, die die Kunden dann besparen können. Diese Portfolios haben keine offizielle Wertpapier-Kennnummer und können daher von den Kunden schlecht nachvollzogen werden.

So kommt es in den meisten Fällen dazu, dass schlechte bis minderwertige ETFs über Jahrzehnte bespart werden, und die Kunden fragen sich zu Recht, warum ihr Geld in der Versicherung sich nicht oder nur so gering rentiert.

Bei einem permanent überwachten und robusten Portfolio innerhalb eines Depots hat sich eine Streuung in mindestens zehn Rennpferde in Form von Fonds und ETFs als sinnvoll erwiesen. Sollte einer dieser lahmen oder aus diversen Gründen eine schlechte Wertentwicklung aufweisen, wird dieses Rennpferd kostenfrei durch ein besseres ersetzt. Für einen sorgenfreien Ruhestand ist eine solche Strategie absolut essenziell, weil ein jährlicher Renditeunterschied von nur 2 %, bei 30 Jahren und 100 Euro Monatsbeitrag über 50.000 € betragen kann.

Lebenslange Auszahlung über ein Depot höher

Wenn das Rentenalter in Sicht ist, hat man das sogenannte Kapitalwahlrecht: einmalige Auszahlung oder monatliche Verrentung der angesparten Versicherungssumme. Bei der sogenannten Leibrente, also die monatliche, lebenslange Auszahlung über die Versicherung fällt auf, dass diese monatlichen Zahlungen relativ gering sind.

Eine Senioren-Version des Comic-Charakters Susi sitzt in einer Gasse am Boden und bettelt. Ihr Kleid ist schmutzig und zerfetzt, und sie hat neben ein paar Flaschen, einem Hund und einem Schild kein Eigentum. Auf dem Schild steht 'Altersarmut. Bitte um Spende'.
Mithilfe eines gut gemanagten Depots kann die Versorgungslücke im ALter abgewendet werden.

Mithilfe eines Auszahlplans über ein Depot können ebenfalls monatliche Entnahmen vollzogen werden. Hier kann die Auszahlung variiert und angepasst werden, jedoch steht hier keine Versicherung im Hintergrund, die die lebenslange Auszahlung garantiert. Ein hochwertiges, permanent überwachtes Portfolio kann jedoch für deutlich mehr Sicherheit sorgen, damit entsprechende Auszahlungen ohne Kapitalverzehr stattfinden. Dies ist bei einem Auszahlplan über ein Fonds- und ETF-Portfolio unbedingt zu beachten.

Zum Auszahlrechner

Bei Abschluss einer Versicherung ist die Höhe der monatlichen Rente über die Versicherung nicht garantiert, sondern nur der sogenannte Rentenfaktor. Dieser gibt an, wie viel Euro je 10.000 € Guthaben als monatliche Rente ausgezahlt werden darf. Liegt der Rentenfaktor beispielsweise bei 30, so sind dem Rentner 30 € pro 10.000 € Vertragsguthaben in der Rentenphase auszuzahlen.

Der Rentenfaktor kann in einigen Fällen jedoch nur geschätzt werden. Erst bei Rentenbeginn wissen die Versicherten genau, wie viel Rente sie bekommen werden. Dies hängt unter anderem von der wirtschaftlichen Lage der Versicherungsgesellschaft ab. Wer also eine fondsgebundene Versicherung abschließt, geht eine Wette auf die ökonomische Lage des Versicherers ein. Ist diese gut, ist der Rentenfaktor höher, geht es der Versicherung schlecht, kann der Rentenfaktor herabgesetzt werden.

Aber auch von anderen Umständen, wie etwa der Lebenserwartung der jeweiligen Kunden, hängt der Rentenfaktor ab. Diese wird unter anderem anhand von Sterbetafeln ermittelt. Je nachdem wie alt der Kunde bei Abschluss des Vertrages ist, kalkuliert die Versicherung mit einer Lebenserwartung, nach Renteneintritt, von 28 bis 31 Jahren.

Ist der Rentenfaktor beispielsweise bei 30 und das Guthaben bei 100.000 €, liegt die lebenslange, monatlich gezahlte Rente der Versicherung bei 300 €. Aber auch, wenn der Rentenfaktor garantiert ist, kann dieser in der Rentenphase nach unten angepasst werden, wenn die Versicherung in Schieflage gerät. Laut Verbraucherschutz-Organisationen sind aktuell ein Viertel aller deutschen Versicherer in ernsthaften Schwierigkeiten – Tendenz steigend. Mehr lesen dazu hier…

Rechenbeispiel

Das Rentnerehepaar Susi und Fred sitzt auf ihrer Wohnzimmer Couch. Fred liest glücklich die Zeitung, und Susi sitzt neben ihm und relaxt.
Fred und Susi sparen mit ihrem Depot genug an, um den Ruhestand genießen zu können.

Das sind Fred und Susi. Beide haben fleißig für das Alter gespart und gehen jetzt mit 67 in den Ruhestand. Fred hat eine fondsgebundene Lebensversicherung mit einem aktuellen Guthaben/ Fondswert von 100.000 €. Susi hingegen hat ein konservatives, hochwertiges Depot mit ebenfalls 100.000 € Depotwert.

Fred will sich seine Zusatzrente über die Versicherung monatlich auszahlen lassen, Susi über einen ETF-Auszahlplan. Um beide Varianten miteinander vergleichen zu können, entnehmen beide 300 € jeden Monat, was in Freds Fall einen Rentenfaktor von 30 bedeutet. Susi braucht keinen Rentenfaktor, sie entnimmt sich einfach so viel Geld wie Fred. Die Rente von Fred ist lebenslang garantiert, Susi hat keinerlei Garantien.

* Fondspolice** Fondssparplan
Anlagedauer27 Jahre27 Jahre
Monatliche Einzahlung200 €200 €
Gesamte Einzahlung64.800 €64.800 €
Fondsguthaben bei angenommenen 6 % p.a. (nach Fondskosten und Versicherungskosten)124.157 €145.792 €
Fondsguthaben bei angenommenen 6 % p.a. (nach Fondskosten, Versicherungskosten und Steuer ***)116.329 €124.430 €
Mehrgewinn8.101 €
* Fondspolice (Abschlusskosten 1.560 €, 304 € jährliche Verwaltungskosten, 30 € je 10.000 € Fondsguthaben ..)
** Fondssparplan (Transaktions- und Servicekostenpauschale 0,5 % p.a.)
*** Steuer (bei Fondspolice mit persönlichem Steuersatz 26,375 % für den hälftigen Gewinn gerechnet; bei Fondssparplan mit Abgeltungssteuer 26,375 % auf 100 % des Gewinns gerechnet)

Fred und Susi entnehmen sich beide den gleichen Betrag aus ihrem angespartem Kapital. Beide erhalten 300 € monatlich auf das Konto überwiesen. In diesem Beispiel sieht man jedoch, wie teuer eine garantierte Rente sein kann. Angenommen, Susis Depot, bestehend aus Fonds und ETFs, hat eine niedrige Rendite nach Kosten von 3 % pro Jahr. Im Alter von 97 (also nach 30 Jahren), hat sie trotz regelmäßiger Entnahmen immer noch einen Kapitalstock von über 68.000 € im Depot.

Ein hochwertiges, permanent überwachtes und robustes Portfolio erwirtschaftet mittel- bis langfristig im Durchschnitt eine Rendite von 4 bis 6 % pro Jahr. Susi entnimmt sich jeden Monat aus dem Depot weniger, als es langfristig Rendite im Durchschnitt erwirtschaftet. Ihr Kapitalstock wächst also. Sie kann jederzeit die monatlichen Entnahmen stoppen, erhöhen oder reduzieren. Sie hat die Wahl: Entweder sie entnimmt mehr, dann verringert sich das Kapital im Depot, wenn sie jedoch weiterhin sparsam bleibt, also weniger entnimmt als das Depot Rendite bringt, hat sie eine ewige Rente. Das Vermögen im Depot bleibt also erhalten und kann sich sogar vermehren. Sie kann jederzeit Geld für Reisen, Geburtstage oder Geschenke für die Kinder oder Enkel einmalig entnehmen.

Gerade im Rentenalter sollte Flexibilität großgeschrieben werden. Ob Pflegeheim, Geschenke für die Kinder und Enkel oder neue Zähne – Flexibilität ist Trumpf. Susi kann sich auch jederzeit einmalig Geld aus dem Depot entnehmen und auch wieder einzahlen. Auch eine Anpassung an die erhöhte Inflation, also eine Anpassung nach oben, ist jederzeit machbar. Bei der monatlich, lebenslang garantierten Leibrente über die Versicherung von Fred sind keine Anpassungen oder Entnahmen möglich.

Er bekommt „nur“ jeden Monat Geld überwiesen, bis zu seinem Tod. Wie hoch der Kapitalstock ist, von welchem dieses Geld abgebucht wird, ist für Fred nicht ersichtlich. Nach seinem Tod geht das noch übrig gebliebene Kapital ganz legal an die Versicherung über. Fred kann dieses Geld also nicht vererben. Auch ist es Fred nicht möglich, einmalig Geld aus dem Kapitalstock zu entnehmen. Susi kann bei dem Thema Erbe ganz entspannt sein. Sie selbst ist Eigentümerin ihres eignen Geldes und kann das Geld, vor oder nach ihrem Tod, vererben.

Renten-Garantiezeit

Bei monatlicher Verrentung über die Versicherung sind diverse Fallstricke eingebaut. Einer davon nennt sich Renten-Garantiezeit. Mehr dazu hier…

Steuervorteil

Ein gängiges Argument von Vertretern der Versicherungswirtschaft ist der vermeintliche Steuervorteil einer fondsgebundenen Lebensversicherung. Diese wird erst wirksam bei Auszahlung der Versicherung nach dem 62. Lebensjahr. Voraussetzung dafür ist eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren. Beide Varianten, also die einmalige Auszahlung des Kapitals auf das Konto oder die monatliche Leibrente bis zum Lebensende, muss nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden.

Entscheidet sich der Kunde für die Einmalzahlung, holt sich das Finanzamt den individuellen Steuersatz auf die Hälfte der Erträge. Diese Steuerregelung gilt jedoch nur, wenn der Kunde bis zur Auszahlung Beiträge zahlt. Bei einer kurzen Aussetzung der monatlichen Beiträge wegen Arbeitslosigkeit oder finanziellen Engpässen ist also dieser Steuervorteil dahin. Gewinne aus einem Fonds- und ETF-Sparplan müssen dagegen (bis auf den Steuerfreibetrag von 801 €) mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % plus Solidaritätszuschlag plus eventueller Kirchensteuer versteuert werden.

Steuervorteil Rechenbeispiel

Um viele dieser Argumente und Gegenargumente besser verstehen zu können, haben wir selbst nachgerechnet. Wir haben die 20 größten deutschen Anbieter und deren Tarife auf dem deutschen Markt angesehen. Unsere Annahme ist bei allen Anbietern gleich, eine Laufzeit von 27 Jahren, monatlicher Beitrag 200 € und eine jährliche Rendite der Investmentfonds und/oder ETFs von 6 % pro Jahr. Von rund 98 Tarifen auf dem Versicherungsmarkt waren die Ergebnisse jedoch unverständlicherweise sehr unterschiedlich – teilweise sind die Ablaufleistungen (angespartes Geld nach den 27 Jahren) doppelt so hoch als bei anderen Anbietern. Eine doppelt so hohe Ablaufleistung bei gleichen Annahmen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften wirft viele Fragen auf, unter anderem, wer mit realitätsfremden Modellen rechnet und wer nicht.

Im folgenden Beispiel wurde eine fondsgebundene Lebensversicherung eines deutschen Anbieters herangezogen, der, bezogen auf die Ablaufleistung, im Mittelfeld der zur Verfügung stehenden Tarife steht.

Diese Lebensversicherung wurde mit einem hochwertigen Fonds- und ETF-Portfolio verglichen. Beim Fonds-Sparplan wurde eine Transaktions- und Servicekostenpauschale von 0,5 % pro Jahr angenommen. Bei modernen und hochwertigen Portfolios, bestehend aus Fonds und ETFs, entfällt die monatliche Verkaufsprovision. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wurden die üblichen Abschluss- und jährlichen Verwaltungskosten dazugerechnet. Es wird angenommen, dass beide Varianten, also das Depot und die Lebensversicherung, am Ende gekündigt werden und das Geld auf das Girokonto fließt. Das heißt, das Geld aus der fondsgebundenen Lebensversicherung wird ausgezahlt, der ETF-Sparplan wird verkauft und das Depot aufgelöst.

Bei der Versicherungslösung wird also der Vorteil bei der Steuer realisiert – die Gewinne in der Versicherung werden nur zur Hälfte versteuert. Beim ETF-Sparplan ist zu 100 % die Abgeltungssteuer plus Soli auf alle erwirtschafteten Gewinne fällig.

Freds Leibrente über die VersicherungSusi’s Auszahlplan über ein Depot bei 3 % Rendite pro JahrSusi’s Auszahlplan über ein Depot bei 5 % Rendite pro Jahr
Monatliche Rente300 €300 €300 €
Erhöhung der AuszahlungNeinJaJa
Einmalige, kurzfristige EntnahmenNieJaJa
Lebenslange GarantieJaNeinNein
Anpassung an InflationNeinJaJa
Kapital reicht wie lange?Bis Freds Tod58 JahreEwig
Kapitalstock nach 30 JahrenNicht ersichtlich68.000 €186.500 €
Vererbbar?NeinJaJa

Wie zu erkennen ist, ist der oft so groß geschriebene Steuervorteil in Wirklichkeit ein Nachteil. Die hohen Kosten einer fondsgebundenen Lebensversicherung (Abschluss, Verwaltung) machen den Steuervorteil hinfällig. Durch die Abschlusskosten ist es in den meisten Fällen leider Realität, dass die Kunden erst nach vielen Jahren und Jahrzehnten das Geld im Vertrag haben, das sie auch eingezahlt haben.

In unserem Vergleich war der Testsieger erst nach 8 Jahren pari, beim schlechtesten Anbieter nach 15 Jahren. Dieser anfängliche „Verlust“, ist über eine dann noch relativ kurze Laufzeit sehr schwierig bis gar nicht mehr aufzuholen – trotz vermeintlichem Steuervorteil der Versicherungsvariante. Auch im Hinblick auf die Abgeltungssteuer am Ende der Laufzeit des ETF-Sparplans ist in diesem Beispiel der Mehrgewinn erstaunlich – über 8.000 € mehr in der gleichen Zeit mit dem gleichen monatlichen Beitrag.

Überschüsse sinken seit Jahren dramatisch

Auch werden die sogenannten Überschüsse in die Ablaufleistung mit hineingerechnet. Es wird also angenommen, dass die Überschüsse, die die letzten Jahrzehnte von den Versicherungen erzielt wurden, auch in 27 Jahren noch erzielt werden. Die Überschüsse sinken bei allen Versicherern seit vielen Jahren aufgrund der Niedrig-Zins-Politik jedoch dramatisch und können definitiv als nicht garantiert angesehen werden. Dies kann auch in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden. Die Wahrscheinlichkeit also, dass die Hochrechnungen der Ablaufleistung der unterschiedlichen Versicherungen so stimmen, ist höchst fraglich.

Falsche Annahme: Rentner brauchen das ganze Kapital einmalig

Der scheinbare Vorteil der geringeren Besteuerung bei einer Einmalauszahlung einer Versicherung zu Beginn der Rentenphase besteht meist nicht. Ein überwältigender Großteil der Rentner brauchen nicht so viel Geld auf einmal im Ruhestand, sondern nutzen dieses Geld zur Aufstockung der gesetzlichen und/oder betrieblichen Rente. Wie dargelegt, ist eine lebenslange Verrentung über eine Versicherungsgesellschaft unrentabel, teuer und unflexibel, vor allem auch für die Erben.

Es ist ein Querschnitt einer Ausgrabung zu sehen. Ein Bauarbeiter gräbt in der Grube immer tiefer. Er ist kurz davor das Wort 'Nullzins' auszugraben. Vor dem Hang in den Graben steht ein Schild mit dem Wort 'Zinsfeld'. Um den Bauarbeiter herum sieht man in der Erde vergrabene Knochen, die als Prozentzeichen angeordnet sind.
Die Zinsen sind auf Nullniveau und bleiben dort auch.

Da es nur schwer vorstellbar ist, dass sich die Zinsen in Europa auf ein normales Niveau einpendeln werden, ist eine Einmalauszahlung der Versicherung zwar sehr zu empfehlen. Es stellt sich jedoch nur die Frage: wohin mit dem Geld? Der Zins ist tot und kommt wohl so schnell nicht mehr wieder, zumindest nicht in der Höhe, wie wir uns das vorstellen.

Wer also das Vermögen auf dem Girokonto oder Sparbuch lässt, hat mit der Inflation und dem Negativzins zu kämpfen. Wer die Einmalzahlung aus der Versicherung auf dem Girokonto oder anderen klassischen Sparformen belässt, macht einen garantierten Verlust – jedes Jahr.

Rentner in der heutigen Niedrig- und Negativzins-Welt haben also nur eine einzige Möglichkeit, das Vermögen sicher, inflationsgeschützt und flexibel zu verwahren: ein konservatives, hochwertiges Depot, bestehend aus hervorragenden Investmentfonds und ETFs. Ein Auszahlplan als lebenslange Rente ist eine sehr sinnvolle Alternative, um jederzeit flexibel und vor Krisen geschützt Zugang zu diesem Geld zu haben.

Hier errechnen, wie hoch deine monatliche Rente sein kann…

Nach dem Tod der Depotinhaber geht das Geld im Depot automatisch an die Erben über.

Wer sich also die Frage stellt, ob ein Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung Sinn ergibt, muss wissen, dass das angesparte Vermögen später sowieso in einem Depot gelagert werden muss, wenn die Aspekte Sicherheit und Flexibilität hohe Relevanz haben.

Die Nettopolice

Nettopolicen haben keine Abschlusskosten. Diese werden in der Regel von Honorarberatern angeboten, welche keine Abschlussprovisionen erhalten dürfen. Jüngste Analysen haben jedoch gezeigt, dass trotz der deutliche verringerten Kosten der Nettopolicen dies bei bestimmten Anbietern ebenfalls zu keinem positiveren Ergebnis führt im Vergleich zu einem breit gestreutem, hochwertigen Depot. Das Geld in Fonds und ETFs in Nettopolicen ist ebenfalls kein Sondervermögen im Sinne der Kunden. Wenn also die Versicherungsgesellschaft in Schieflage geraten sollte, steht der Kunde vor dem gleichen Dilemma wie bei einer normalen, fondsgebundenen Rentenversicherung.

Das Problem Zusatzversicherungen

Klassische Lebensversicherungen sind sehr teuer und haben für die Verbraucher keinerlei Nutzen. Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, sowie ein marginaler Zins unterhalb der Inflation machen diese Produkte zum Renditegrab. Die einzigen Profiteure dieser Versicherungen sind Versicherungskonzerne. Immer mehr Verbraucher durchschauen dieses Spiel und wollen die Verträge auflösen (Kündigung oder Verkauf).

In vielen Fällen wurde aber eine Zusatzversicherung in diesen Versicherungen mit abgeschlossen (Todesfall, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung/ BUZ oder Unfallzusatzversicherung/ UZV). Bei Kündigung der Versicherung fällt jedoch auch der Versicherungsschutz weg. Ab einem gewissen Alter ist es relativ schwierig diesen Versicherungsschutz durch eine eigenständige Versicherung aufrechtzuerhalten, denn mit zunehmendem Alter wird man nicht gesünder. Dies kann den Abschluss einer eigenständigen Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung erschweren.

In seltenen Fällen, wenn kein zusätzlicher Schutz schon vorher bestanden hat oder nicht ausreichend Kapital zur Verfügung steht, müssen unrentable Lebensversicherungen aufgrund der bestehenden Zusatzversicherungen beibehalten werden. Dies sollte aber in jedem Fall vorher von einem unabhängigen Versicherungsmakler oder Honorarberater abgeklärt werden. Oftmals ist es aber auch der Fall, dass eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung oder ausreichend Kapital vorhanden ist, welche einen eventuellen Ausfall der Arbeitskraft oder möglichen Tod abfedern kann. In solchen Fällen ist eine Kündigung ratsam. Hier kann man berechnen, wie rentabel eine klassische Lebensversicherung wirklich ist. Der notwendige Versicherungsschutz kann also auch bei einem ETF-Sparplan gewährleistet werden, durch eigenständige Versicherungen.

Fazit

Wer schon eine fondsgebundene Lebensversicherung zur Altersvorsorge abgeschlossen hat, sollte diese auf jeden Fall auf den Prüfstand stellen. Kosten und Ertrag der Versicherung stehen oft in keinem günstigen Preisleistungsverhältnis. Ein neutraler Blick auf die Versicherung hilft oftmals. Leider glauben auch immer noch viele Vertreter der Branche an die Märchen der Steuererleichterung bei Auszahlung, obwohl diese in den meisten Fällen in der Praxis im Vergleich zum einfachen Fonds- und ETF-Sparplan hinfällig wird. Ein schlechtes Bauchgefühl der meisten Kunden bezüglich ihrer fondsgebundenen Versicherung erhärtet sich. Eine einfache Rechenformel zur Überprüfung einer fondsgebundenen Lebensversicherung lautet: Was habe ich eingezahlt, und wie hoch ist der Wert der Fonds in der Police. Wer dann die gleichen Fonds und ETFs in einem normalen Depot gegenüberstellt, wird eher ernüchtert sein. Erst recht, wenn die Fonds und ETFs im monatlichen Sparplan regelmäßig auf deren Qualität überprüft und kostenfrei getauscht werden.

Heutzutage kann man konservative, permanent überwachte Depot spielend leicht abschließen, ohne lästiges Papier und Unterschriften.

Altersvorsorge und Versicherung müssen immer streng voneinander getrennt werden – das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Man geht ja auch nicht zum Zahnarzt bei einem gerissenen Kreuzband im Knie.