Was ist die Witwen und Witwerrente?
Das Wesentliche zusammengefasst
- 3 Monate nach dem Tod bekommt der noch lebende Ehepartner gesetzliche Witwen- oder Witwerrente
- die Höhe dieser ist abhängig vom Alter und ob man Kinder hat
- Einkommen werden auf diese Rente angerechnet
Die Witwen- oder Witwerrente
Nach dem Tod des Ehepartners erhält der oder die Hinterbliebene dessen gesetzliche Rente drei Monate lang weiter ausgezahlt in voller Höhe. Danach besteht entweder Anspruch auf eine sogenannte kleine (25 % der Rente des Verstorbenen) oder große Witwen- bzw. Witwerrente (55 % der Rente des Verstorbenen).
Die große Witwenrente bekommen Hinterbliebene, die älter als 45 Jahre und sieben Monate sind oder ein minderjähriges Kind erziehen. Einkommen werden auf die Witwen- oder Witwerrente angerchnet. Es gibt aber Freibeträge.
Witwenrente und Witwerrente beantragen
Bei Witwen-oder Witwerrenten hat man vom Todestag an 12 Kalendermonate Zeit, um diese zu beantragen. Diese Frist gilt auch, wenn eine Rente schon einmal weggefallen ist und später erneut beantragt wird. Wird der Rentenantrag nach diesen 12 Monaten gestellt, beginnt die Rente erst ab dem Antragsmonat und kann nicht rückwirkend gezahlt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung fordert folgende Daten, um den Prozess möglichst schnell abwickeln zu können:
- Sterbeurkunde der (Ehe-) Partnerin oder des (Ehe-) Partners
- Heiratsurkunde
- Angaben zu den Einkünften
- letzte Rentenanpassungsmitteilung der oder des Verstorbenen
- bei Erziehungsrenten: Nachweis über die Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft
Einzelnachweise
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